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VS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln?

Welche Akten und Vorgänge, Entwürfe , Anregungen , Weisungen u.s.w. gibt es beim Bezirksamt Treptow-Köpenick , beim Sozialstadtrat Sozialstadtrat Gernold Klemm in Bezug auf die Realisierung einer Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung, auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten für die Hauptstadt Berlin ?

Verfügt der Sozialstaadtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende tatsächliche Erkenntnisse ,das die EVS überhaupt methodisch geeignet, ein SGB XII - Existenzminimum zu ermitteln?

Wenn ja, worauf gründet das konkret?
WEnn nein , worauf gründet das konkret?

Verfügt der Sozialstdtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende tatsächliche Erkenntnisse ,das die EVS überhaupt - nicht - methodisch geeignet sei , ein SGB XII - Existenzminimum zu ermitteln?

Wenn ja, worauf gründet das konkret?
WEnn nein , worauf gründet das konkret?

Verfügt der Sozialstaadtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende tatsächliche Erkenntnisse, dass die EVS eine Ist-Analyse darstellt , ein Wert für ein Existenzminimum, eine soziale Mindestsicherung, hingegen muss als Soll-Größe definiert werden, da er den monetären Wert widerspiegeln muss, der zur Wahrnehmung aller grundgesetz-lichen und sozialrechtlichen Teilhaberechte als Mindestwert erreicht werden muss?.

Welche Akten und Vorgänge, Entwürfe , Anregungen , Weisungen u.s.w. gibt es beim Bezirksamt Treptow-Köpenick , beim Sozialstadtrat Sozialstadtrat Gernold Klemm in Bezug auf die Ermittlung am Markt verfügbarer Preise in der Hauptstadt Berlin ?

Verfügt der Sozialstaadtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse , dass es sich im Bereich der sozialen Sicherung das Sozialstaatsprinzip manifestiert auf die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, dass es hierbei handelt einmal unmissverständlich darlegt, keineswegs nur um die ausschließliche Sicherung der physischen Existenz der betreffenden Person, dementsprechend Essen, Trinken und Wohnen?

Wenn ja, worauf gründet das konkret?
WEnn nein , worauf gründet das konkret?

Verfügt der Sozialstaatrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse, dass die unzulässige Herleitung eines Soll-Wertes (notwendiger Bedarf) aus einer Ist-Größe (statistisch durchschnittliche Ausgabe) auch allen involvierten Politikern und Sachverständigen allerspätestens seit der 41. Bundestagsausschuss-Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2010 bekannt war ?
Wenn ja, worauf gründet das konkret?
WEnn nein , worauf gründet das konkret?

Verfügt der Sozialstaatrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse,
darüber , dass die EVS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln?
Wenn ja, worauf gründet das konkret?
WEnn nein , worauf gründet das konkret?

Verfügt der Sozialstaatrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse,
darüber, dass Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage ist, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produkts am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, absurd sei ?
Wenn ja, worauf gründet das konkret?
WEnn nein , worauf gründet das konkret?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln? [#180725]
Datum
18. Februar 2020 01:11
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Akten und Vorgänge, Entwürfe , Anregungen , Weisungen u.s.w. gibt es beim Bezirksamt Treptow-Köpenick , beim Sozialstadtrat Sozialstadtrat Gernold Klemm in Bezug auf die Realisierung einer Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung, auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten für die Hauptstadt Berlin ? Verfügt der Sozialstaadtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende tatsächliche Erkenntnisse ,das die EVS überhaupt methodisch geeignet, ein SGB XII - Existenzminimum zu ermitteln? Wenn ja, worauf gründet das konkret? WEnn nein , worauf gründet das konkret? Verfügt der Sozialstdtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende tatsächliche Erkenntnisse ,das die EVS überhaupt - nicht - methodisch geeignet sei , ein SGB XII - Existenzminimum zu ermitteln? Wenn ja, worauf gründet das konkret? WEnn nein , worauf gründet das konkret? Verfügt der Sozialstaadtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende tatsächliche Erkenntnisse, dass die EVS eine Ist-Analyse darstellt , ein Wert für ein Existenzminimum, eine soziale Mindestsicherung, hingegen muss als Soll-Größe definiert werden, da er den monetären Wert widerspiegeln muss, der zur Wahrnehmung aller grundgesetz-lichen und sozialrechtlichen Teilhaberechte als Mindestwert erreicht werden muss?. Welche Akten und Vorgänge, Entwürfe , Anregungen , Weisungen u.s.w. gibt es beim Bezirksamt Treptow-Köpenick , beim Sozialstadtrat Sozialstadtrat Gernold Klemm in Bezug auf die Ermittlung am Markt verfügbarer Preise in der Hauptstadt Berlin ? Verfügt der Sozialstaadtrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse , dass es sich im Bereich der sozialen Sicherung das Sozialstaatsprinzip manifestiert auf die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, dass es hierbei handelt einmal unmissverständlich darlegt, keineswegs nur um die ausschließliche Sicherung der physischen Existenz der betreffenden Person, dementsprechend Essen, Trinken und Wohnen? Wenn ja, worauf gründet das konkret? WEnn nein , worauf gründet das konkret? Verfügt der Sozialstaatrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse, dass die unzulässige Herleitung eines Soll-Wertes (notwendiger Bedarf) aus einer Ist-Größe (statistisch durchschnittliche Ausgabe) auch allen involvierten Politikern und Sachverständigen allerspätestens seit der 41. Bundestagsausschuss-Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2010 bekannt war ? Wenn ja, worauf gründet das konkret? WEnn nein , worauf gründet das konkret? Verfügt der Sozialstaatrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse, darüber , dass die EVS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln? Wenn ja, worauf gründet das konkret? WEnn nein , worauf gründet das konkret? Verfügt der Sozialstaatrat Gernold Klemm und das Bezirksamt über genügende Erkenntnisse, darüber, dass Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage ist, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produkts am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, absurd sei ? Wenn ja, worauf gründet das konkret? WEnn nein , worauf gründet das konkret?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180725 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage #180725 ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Kö…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: VS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln? [#180725]
Datum
18. Februar 2020 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage #180725 ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick eingegangen und wurde zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Nach eingehender Prüfung erhalten Sie aus diesem Bereich eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „EVS-Statistik 2018 schon aufgrund…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EVS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln? [#180725]
Datum
20. März 2020 04:57
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „EVS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln?“ vom 18.02.2020 (#180725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180725

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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „EVS-Statistik 2018 schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzminimum zu ermitteln?“ [#180725] [#180725]
Datum
20. März 2020 04:59
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180725 Der Verantwortliche Bereich: Sozialstadtrat des Bezirksamt Treptow-Köpenick erschwert unzulässig und in nicht verfassungskonformer Weise, eine ordnungshgemäße Rechtsverteidigung und Rechtswahrnehmung und stelle hierdurch - mit - unseren Rechtsstaat und gesetzliche, von Ihnen zu beachtende Vorgaben , bedenklich mit in Frage! Das Bundesverfassungsgericht hat nach erfolgter konkreter Auskunft, vom 19.März 2020 des Statistischen Bundesamtes , IFG Bund –Auskunft für die Regelsatzentscheidungen, vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09); vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 - 1 BvL 12/12 - 1 BvR 1691/13) In den zitierten Verfahren keinerlei Daten, Auswertungen und/oder sonstige Informationen vom Statistischen Bundesamt angefordert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180725.pdf Anfragenr: 180725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180725
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.