VZ 315, Waldstraße

Anfrage an: Offenbach am Main

- die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für das Verkehrszeichen 315 im Bereich Waldstraße 20 bis 6, 63065 Offenbach. Dazu insbesondere:
- die Anordnung selbst,
- ihre Begründung,
- im Rahmen der Anordnung verwendete Verkehrsgutachten und Beschlüsse sowie
- die Dokumentation der im Rahmen dieser Anordnung getroffenen Abwägungen und Ermessensentscheidungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die straßenverkehrsrechtliche A…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VZ 315, Waldstraße [#290615]
Datum
20. Oktober 2023 10:20
An
Offenbach am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für das Verkehrszeichen 315 im Bereich Waldstraße 20 bis 6, 63065 Offenbach. Dazu insbesondere: - die Anordnung selbst, - ihre Begründung, - im Rahmen der Anordnung verwendete Verkehrsgutachten und Beschlüsse sowie - die Dokumentation der im Rahmen dieser Anordnung getroffenen Abwägungen und Ermessensentscheidungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290615/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 315, Waldstraße [#290615]
Datum
22. November 2023 10:30
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „VZ 315, Waldstraße“ [#290615]
Datum
23. November 2023 11:14
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290615/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie bisher nicht in der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290615.pdf Anfragenr: 290615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290615/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> in Hessen gilt das Informationsfreiheitsrecht, §§ 80 ff. HDSIG, auf kommu…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „VZ 315, Waldstraße“ [#290615]
Datum
23. November 2023 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Hessen gilt das Informationsfreiheitsrecht, §§ 80 ff. HDSIG, auf kommunaler Ebene nur, wenn die Kommune eine Informationsfreiheits-Satzung im Sinne von § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG erlassen hat. Die Stadt Offenbach hat eine solche Satzung nicht, was zulässig ist, und also besteht auch keine Bescheidungspflicht, § 87 HDSIG, der Stadt Offenbach hinsichtlich Ihres Antrages, § 85 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meiner Kenntnis nach hat die Stadt Offenbach ein…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „VZ 315, Waldstraße“ [#290615]
Datum
23. November 2023 12:05
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meiner Kenntnis nach hat die Stadt Offenbach eine Informationsfreiheitssatzung verabschiedet. Sie ist veröffentlicht unter https://www.offenbach.de/buerger_innen/buerger-service/stadtrecht/index.php?p=67765,71363,120267,71072 Dort ist unter 1.090 eine entsprechende Satzung zum Download veröffentlicht. In entsprechender Satzung wird in § 1 auf den vierten Teil des HDSIG und somit die Fristen gem. § 87 HDSIG verwiesen. Ich bitte um Prüfung der veröffentlichten Satzung der Stadt Offenbach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290615/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> danke für den Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „VZ 315, Waldstraße“ [#290615]
Datum
23. November 2023 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für den Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 315, Waldstraße [#290615]
Datum
29. November 2023 09:59
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 315, Waldstraße [#290615]
Datum
5. Dezember 2023 10:27
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VZ 315, Waldstraße [#290615]
Datum
12. Dezember 2023 12:22
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „VZ 315, Waldstraße“ [#290615]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0055/wz
Datum
21. Dezember 2023 18:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen. Sie wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Ich habe die Stadt Offenbach mit Schreiben von heute um Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Sobald mir eine Rückäußerung vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „VZ 315, Waldstraße“ [#290615]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0055/wz [#290615]
Datum
25. Januar 2024 10:02
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VZ 315, Waldstraße“ vom 20.10.2023 (#290615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Offenbach am Main
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten Sie zunächst zu entschuldigen, dass Sie erst heute eine Rückme…
Von
Offenbach am Main
Betreff
AW: VZ 315, Waldstraße [#290615]
Datum
22. April 2024 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten Sie zunächst zu entschuldigen, dass Sie erst heute eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten. Die E-Mail wurde nicht direkt an die Straßenverkehrsbehörde (<<E-Mail-Adresse>>), sondern an die allgemeine E-Mailadresse des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit gesendet. Die interne Weiterleitung an uns ist leider erst mit Verzögerung erfolgt. Mit E-Mail vom 20.10.2023 haben Sie um Aktenauskunft gemäß § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) und um Übersendung der „straßenverkehrsrechtliche Anordnung für das Verkehrszeichen 315 im Bereich Waldstraße 20 bis 6, 63065 Offenbach“ gebeten. Der § 80 HDSIG legt den Anspruch von Bürger:innen auf Zugang zu amtlichen Informationen fest. Gemäß § 81 Absatz 1 Nr. 7 HDSIG gelten die Vorschriften über den Informationszugang für die Behörden der Gemeinden nur soweit die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Offenbach als Kreisfreie Stadt hat am 15.07.2021 die hierzu einschlägige „Informationsfreiheitssatzung der Stadt Offenbach“ beschlossen. In § 1 Nr. 3 der Satzung wird deren Anwendungsbereich festgelegt. Demnach erfasst der durch die Satzung begründete Anspruch auf Informationszugang ausschließlich amtliche Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Offenbach. Die Anordnung von Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenraum richtet sich nach den Reglungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die StVO ist ein Bundesgesetzt und keine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Stadt Offenbach, sondern eine Weisungsangelegenheit des Bundes im Sinne des § 4 Hessische Gemeindeordnung. Die Weisung an die Gemeinden ergibt sich hierbei aus den Zuständigkeitsregelungen des § 44 StVO i. V. m. § 10 Absatz 1 Nr. 2 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten. Entsprechend besteht kein Anspruch auf Aktenauskunft zu verkehrsrechtlichen Anordnungen. Ihre Anfrage auf Aktenauskunft gemäß § 80 HDSIG lehnen wir entsprechend ab, da die Vorrausetzungen des HDSIG nicht erfüllt sind. Insofern Sie weitere konkrete Frage zu den Verkehrsverhältnissen vor Ort haben können Sie uns natürlich dennoch gerne erneut kontaktieren. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass das Verkehrszeichen bereits vor Jahrzehnten erstmals angeordnet wurde und daher nur eingeschränkte Informationen zu der ursprünglichen verkehrsrechtlichen Anordnung vorliegen. Wir informieren Sie abschließend, dass wir dieses Schreiben, aufgrund Ihrer dortigen Beschwerde vom 23.11.2023, zur Kenntnis an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit weiterleiten. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße