VZ205 für den Radverkehr
Als Radfahrer begegnen mir in Landstuhl auf benutzungspflichtigen (Geh- und) Radwegen häufig benachteiligende Situationen, wie bspw. auf der Saarbrücker Str. im Kreisverkehr oder bei der Einfahrt zum Kaufland, an denen der Radverkehr trotz Benutzungspflicht wartepflichtig aufgrund eines VZ 205 ist.
Meine Fragen möchte ich explizit auf den Kreisverkehr in der Kaiserstraße bei der Agentur für Arbeit beziehen, da dieser sich innerorts befindet. Auch hier befindet sich neben der Fahrbahn ein benutzungspflichtiger (Geh- und) Radweg. Im Kreisverkehr wird der Radverkehr durch VZ205 (Vorfahrt Gewähren) seiner Vorfahrt beraubt, obwohl er durch seine Benutzungspflicht die selben Vorfahrtsregeln wie der Kreisverkehr haben sollte. Es kam bei mir schon häufiger zu Missverständnissen, wer Vorfahrt hat, da ich als Radfahrer vor einem VZ205 stehe und ein abbiegender Autofahrer mir aufgrund seines Abbiegevorgangs Vorfahrt gewährt. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer wartepflichtig, der Radverkehr aufgrund VZ205 und der Kfz Verkehr aufgrund seines Abbiegevorgangs nach §9 StVo.
- Was ist der Hintergrund dieser nicht konformen Beschilderung?
- Erkennen Sie an, dass diese Vorfahrtsregelung widersprüchlich ist und den Radverkehr dem Autoverkehr unterordnet?
- Können Sie die VZ205 auf dem Radweg entfernen und eine Radverkehrsfurt auf der Fahrbahn markieren, sodass die Vorfahrtsituation eindeutig ist? Die VZ205 für den Kfz Verkehr auf der Fahrbahn stehen bereits an der richtigen Stelle vor dem Übergang für den Fuß- und Radverkehr. Wenn nein, warum ist das rechtlich nicht umsetzbar?
- Wie verhalte ich mich in der aktuellen Situation als Autofahrer korrekt, wenn ich aus dem Kreisverkehr in die Konrad-Adenauer-Straße abbiege und ein Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg der Kaiserstraße gen Osten folgen möchte? Wer muss wem Vorfahrt gewähren? Verändert sich die Vorrangsituation, wenn zusätzlich noch ein Fußgänger die Fahrbahn queren möchte?
- Ist der Radweg entlang der Kaiserstraße aufgrund der unterschiedlichen Vorfahrtregeln untergeordnet, also nicht straßenbegleitend und demnach auch nicht benutzungspflichtig?
- Warum unterscheidet sich die Vorfahrtregelung für den Radverkehr hier im Vergleich zum Kreisverkehr in der Raiffeisenstraße?
Abschließend möchte ich Sie noch fragen, warum man den Radverkehr bei der Einfahrt zum Kaufland durch die Beschilderung und Gitter auf dem Radweg zum Absteigen zwingen möchte. Auch das empfinde ich als Radfahrer diskriminierend, schließlich bin ich als abgestiegender Radfahrer ein Fußgänger und habe dann trotzdem Vorrang vor dem abbiegenden Kfz Verkehr. Wie lange muss ich warten, bis ich wieder auf mein Fahrrad steigen darf und warum ist das nicht auch entsprechend beschildert?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. März 2024
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16. April 2024
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