W-LAN-Versorgung in Unterkünften des LAF
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Anhang der Antwort des Senats auf die Anfrage der Abgeordneten Schubert zum Thema "W-LAN-Versorgung in Unterkünften des LAF" ist eine Liste von Unterkünften mit flächendeckendem WLAN in sechs Berliner Bezirken enthalten. Angaben zur WLAN-Austattung der Unterkünfte in den übrigen sechs Bezirken fehlen in der Antwort des Senats vom 17.08.2020 auf Aghs-Drs. S18-24694.
Das LAF hat kürzlich öffentlich geäußert, in 80 % der Unterkünfte gebe es flächendeckendes WLAN.
Uns erreichen jedoch weiterhin zahlreiche Beschwerden über nicht funktionierendes WLAN in den Unterkünften.
Wir bitten Sie daher um Zusendung der entsprechend aktualisierten Liste des LAF zur WLAN-Versorgung in den LAF-Unterkünften in allen Bezirken.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich möchte Sie um eine Antwort nur in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Georg Classen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Januar 2022
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23. Februar 2022
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