Wachschutz übernimmt hoheitliche Aufgaben
Einer Ihrer Mitarbeiter hat den Wachschutz Bielefeld beauftragt bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz gegebenenfalls notwendige Personalien aufzunehmen. Die Mitarbeiter des Wachschutzes Bielefeld haben laut Ihres Mitarbeiters die Vorgabe, u. U. Personen ggf. vorläufig festzunehmen um die Personalien feststellen zu lassen.
Dies ist gem. § 46 OWiG Absatz 3 rechtswidrig.
Zitat:
„3) Anstaltsunterbringung, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Beschlagnahme von Postsendungen und Telegrammen sowie Auskunftsersuchen über Umstände, die dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, sind unzulässig. § 160 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozeßordnung über die Gerichtshilfe ist nicht anzuwenden. Ein Klageerzwingungsverfahren findet nicht statt. Die Vorschriften über die Beteiligung des Verletzten am Verfahren und über das länderübergreifende staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sind nicht anzuwenden; dies gilt nicht für § 406 e der Strafprozeßordnung.“
Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes sind hierzu nicht befugt. Vorläufige Festnahmen durch Privatpersonen sind bei OWi Verstößen rechtwidrig.
Des Weiteren sollen die Mitarbeiter des Wachschutzes Handyfotos von Personalausweisen machen, um die Personalien festzustellen. Nach DSGVO und § 20 PAuswG sind Fotos von Personalausweisen unzulässig und strafbewährt!
Hierzu bitte ich um Auskunft, was mit den Fotos passiert ist. Wo, wie und in welcher Art und Weise werden diese gespeichert, wie lange, welche Verwendung erfolgt, wie ist garantiert, dass diese Fotos nicht anderweitig verwendet werden können?
Sollte der Wachschutz ohne Ihre Vorgabe, eigenmächtig gehandelt haben, bitte ich Mitteilung.
Insgesamt ist festzustellen, dass „Wachschutzmitarbeiter“ nicht ermächtigt sind Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes durchzusetzen, da dieses nur Hoheitsträgern obliegt.
Ebenso beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden Vertrages mit der Wachschutzfirma, um das weitere Vorgehen in rechtlicher Art und Weise prüfen zu können.
Ihr Mitarbeiter hat den Sicherheitsdienst offensichtlich angewiesen sich über geltendes Recht hinwegzusetzen.
Des Weiteren wurden unrechtmäßig Daten durch den Wachschutz erfasst und an das Ordnungsamt übermittelt und dort verarbeitet. Betroffene wurden hierüber nicht informiert. Einige Betroffene haben der Datennutzung widersprochen eine Löschung erfolgte bislang nicht. Auch hier bitte ich um Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage die Daten weiterhin verwendet werden.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Eingangsbestätigung zu und informieren mich bitte über den jeweiligen Sachstand des Verfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens bitte ich um einen entsprechenden Abschlussbericht.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum11. August 2020
-
15. September 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!