Waffenbesitzkarten Rechtsextreme

1. Sind die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, der Kreispolizeibehörde Paderborn namentlich bekannt? Falls nein, wieso nicht?
2. Wie wird das Gefahrenpotential der mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, eingestuft?
3. Welchen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates) gehören diese an?
4. Wurden gegen die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, bereits ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis eingeleitet? Falls ja, wie sieht der aktuelle Stand bei den jeweiligen Widerrufsverfahren aus? Falls nein, wieso nicht?
5. Ist derzeit geplant gegen die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis einzuleiten? Falls nein, wieso?
6. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz als mutmaßlich oder gesichert rechtsextrem eingestuft sind, leben im Kreis Paderborn? Wie viele von diesen Personen werden als gewaltorientiert eingestuft? Sind diese Personen der Kreispolizeibehörde namentlich bekannt? Welchen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates) gehören diese an?
7. Welche vom Verfassungsschutz als mutmaßlich oder gesichert rechtsextrem eingestuften Organisationen, die im Kreis Paderborn agieren, sind der Kreispolizeibehörde bekannt?
8. Wird bei der Vergabe von Waffenbesitzkarten durch die Kreispolizeibehörde auf Informationen des Verfassungsschutzes zurückgegriffen? Falls nein, wieso nicht? Seit wann hat die Kreispolizeibehörde Kenntnis über die vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenbesitzkarten Rechtsextreme [#301327]
Datum
27. Februar 2024 00:20
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, der Kreispolizeibehörde Paderborn namentlich bekannt? Falls nein, wieso nicht? 2. Wie wird das Gefahrenpotential der mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, eingestuft? 3. Welchen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates) gehören diese an? 4. Wurden gegen die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, bereits ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis eingeleitet? Falls ja, wie sieht der aktuelle Stand bei den jeweiligen Widerrufsverfahren aus? Falls nein, wieso nicht? 5. Ist derzeit geplant gegen die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis einzuleiten? Falls nein, wieso? 6. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz als mutmaßlich oder gesichert rechtsextrem eingestuft sind, leben im Kreis Paderborn? Wie viele von diesen Personen werden als gewaltorientiert eingestuft? Sind diese Personen der Kreispolizeibehörde namentlich bekannt? Welchen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates) gehören diese an? 7. Welche vom Verfassungsschutz als mutmaßlich oder gesichert rechtsextrem eingestuften Organisationen, die im Kreis Paderborn agieren, sind der Kreispolizeibehörde bekannt? 8. Wird bei der Vergabe von Waffenbesitzkarten durch die Kreispolizeibehörde auf Informationen des Verfassungsschutzes zurückgegriffen? Falls nein, wieso nicht? Seit wann hat die Kreispolizeibehörde Kenntnis über die vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301327/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Kreispolizeibehörde Paderborn Direktion ZA Az.: ZA 1-21.30.02.03 Sehr << Antragsteller:in >> mit Em…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
Waffenbesitzkarten Rechtsextreme [#301327]
Datum
26. März 2024 14:43
Status
Warte auf Antwort
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17,8 KB


Kreispolizeibehörde Paderborn Direktion ZA Az.: ZA 1-21.30.02.03 Sehr << Antragsteller:in >> mit Email vom 27.02.2024 richteten Sie folgende Fragen an die Kreispolizeibehörde Paderborn: "1. Sind die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, der Kreispolizeibehörde Paderborn namentlich bekannt? Falls nein, wieso nicht? 2. Wie wird das Gefahrenpotential der mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, eingestuft? 3. Welchen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates) gehören diese an? 4. Wurden gegen die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, bereits ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis eingeleitet? Falls ja, wie sieht der aktuelle Stand bei den jeweiligen Widerrufsverfahren aus? Falls nein, wieso nicht? 5. Ist derzeit geplant gegen die vier vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, ein Verfahren zum Widerruf der Waffenbesitzerlaubnis einzuleiten? Falls nein, wieso? 6. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz als mutmaßlich oder gesichert rechtsextrem eingestuft sind, leben im Kreis Paderborn? Wie viele von diesen Personen werden als gewaltorientiert eingestuft? Sind diese Personen der Kreispolizeibehörde namentlich bekannt? Welchen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates) gehören diese an? 7. Welche vom Verfassungsschutz als mutmaßlich oder gesichert rechtsextrem eingestuften Organisationen, die im Kreis Paderborn agieren, sind der Kreispolizeibehörde bekannt? 8. Wird bei der Vergabe von Waffenbesitzkarten durch die Kreispolizeibehörde auf Informationen des Verfassungsschutzes zurückgegriffen? Falls nein, wieso nicht? Seit wann hat die Kreispolizeibehörde Kenntnis über die vom Verfassungsschutz als mutmaßlich rechtsextrem eingestuften Personen im Kreis Paderborn, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind?" Zur Sache: Das IFG NRW beschränkt den Informationsanspruch auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen, zu rekonstruieren oder aufzubereiten (so die amtliche Begründung zum IFG NRW und auch der Hinweis von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW). Informationen zu Ihren Fragen der Nummern zwei, drei, sechs und sieben liegen hier nicht vor. Es handelt sich um den Aufgabenbereich des polizeilichen Staatsschutzes. Staatsschutzdienststelle ist das Polizeipräsidium Bielefeld. Zu Nummer 1: Der Kreispolizeibehörde Paderborn als Waffenbehörde sind im Rahmen der Durchführung des Waffengesetzes zu vier waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern Erkenntnisse vom Verfassungsschutz mitgeteilt worden. Zu Nummer 4 und 5: Die vom Verfassungsschutz mitgeteilten Erkenntnissachverhalte erfüllten nicht die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Waffengesetzes zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse dieser Erlaubnisinhaber. Somit gelten diese nicht als waffenrechtlich unzuverlässig und Widerrufsverfahren waren deshalb nicht durchzuführen. Zu Nummer 8: Bei der "Vergabe von Waffenbesitzkarten" wird auf Informationen des Verfassungsschutzes zurückgegriffen. Gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG NRW haben die zuständigen Waffenbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde einzuholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen. Erlangt die für die Auskunft zuständige Verfassungsschutzbehörde im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit Erkenntnisse, teilt sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mit (Nachbericht). Die Erkenntnismitteilungen des Verfassungsschutzes erfolgten in den Jahren 2019, 2020 und 2022. Kostenentscheidung: Gebühren für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen werden nicht erhoben (§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, § 1 VerwGebO IFG NRW in Verbindung mit Nr. 1.1 des Gebührentarifs). Mit freundlichen Grüßen