Wahl des*der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten
Sämtliche Informationen zur Besetzung des Postens eines*einer Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten.
Konkretes Anliegen, das dem zugrunde liegt, ist folgendes:
Nach eigenen Angaben soll die Wahl des Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten (GVBl. 2020, 1435; bzw. GVBl. 2021, 1117) noch in diesem Jahr stattfinden. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Wahl? Was sind die Gründe, dass noch keine Bürger- und Polizeibeauftragte Person gewählt wurde?
Das Gesetz besagt, dass ein Bericht des*der Bürger- und Polizeibeauftragten erstmals (§7) bis zum 31. März 2021 vorliegen soll. Gibt es einen Bericht, obwohl es keine Beauftragten gibt? Wird es dem*der zukünftigen Bürger- und Polizeibeauftragten möglich sein, bis zum 31. März 2022 einen gründlichen Bericht einzuhändigen?
Sollten personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse in den begehrten Dokumenten enthalten sein, erkläre ich mich damit einverstanden, diese auszusondern oder zu schwärzen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Oktober 2021
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24. November 2021
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