Wahl des*der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten

Sämtliche Informationen zur Besetzung des Postens eines*einer Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten.

Konkretes Anliegen, das dem zugrunde liegt, ist folgendes:

Nach eigenen Angaben soll die Wahl des Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten (GVBl. 2020, 1435; bzw. GVBl. 2021, 1117) noch in diesem Jahr stattfinden. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Wahl? Was sind die Gründe, dass noch keine Bürger- und Polizeibeauftragte Person gewählt wurde?

Das Gesetz besagt, dass ein Bericht des*der Bürger- und Polizeibeauftragten erstmals (§7) bis zum 31. März 2021 vorliegen soll. Gibt es einen Bericht, obwohl es keine Beauftragten gibt? Wird es dem*der zukünftigen Bürger- und Polizeibeauftragten möglich sein, bis zum 31. März 2022 einen gründlichen Bericht einzuhändigen?

Sollten personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse in den begehrten Dokumenten enthalten sein, erkläre ich mich damit einverstanden, diese auszusondern oder zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahl des*der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten [#231529]
Datum
22. Oktober 2021 10:31
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen zur Besetzung des Postens eines*einer Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten. Konkretes Anliegen, das dem zugrunde liegt, ist folgendes: Nach eigenen Angaben soll die Wahl des Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten (GVBl. 2020, 1435; bzw. GVBl. 2021, 1117) noch in diesem Jahr stattfinden. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Wahl? Was sind die Gründe, dass noch keine Bürger- und Polizeibeauftragte Person gewählt wurde? Das Gesetz besagt, dass ein Bericht des*der Bürger- und Polizeibeauftragten erstmals (§7) bis zum 31. März 2021 vorliegen soll. Gibt es einen Bericht, obwohl es keine Beauftragten gibt? Wird es dem*der zukünftigen Bürger- und Polizeibeauftragten möglich sein, bis zum 31. März 2022 einen gründlichen Bericht einzuhändigen? Sollten personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse in den begehrten Dokumenten enthalten sein, erkläre ich mich damit einverstanden, diese auszusondern oder zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231529/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Wahl des/der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten; Ihre Anfrage vom 22.10.2021 Sehr Antragsteller/in gemäß §…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Wahl des/der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten; Ihre Anfrage vom 22.10.2021
Datum
27. Oktober 2021 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gemäß § 2 Absatz 1 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes vom 2. Dezember 2020 wird der oder die Bürger- und Polizeibeauftragte vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache gewählt und von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Abgeordnetenhauses ernannt. Bislang hat noch keine Wahl eines/einer Bürger- und Polizeibeauftragten stattgefunden. Der oder die Bürger- und Polizeibeauftragte konnte daher auch nicht zum 31. März 2021 berichtspflichtig sein. Da eine Wahl noch nicht stattgefunden hat, gibt es auch keine Wahlvorlage oder andere Unterlagen in Bezug auf den oder die Bürger- und Polizeibeauftragte(n). Die Wahl wird vom Abgeordnetenhaus der 19. Wahlperiode vorgenommen, das sich am 4. November 2021 konstituiert. Angaben zum Zeitpunkt der Wahl sind daher derzeit nicht möglich. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen