Wahlberechtigung im Gefängnis

Können Gefangene an der Bundestagswahl teilnehmen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Gefangene an der Bundestagswah…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlberechtigung im Gefängnis [#283947]
Datum
15. Juli 2023 01:42
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Gefangene an der Bundestagswahl teilnehmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283947/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Juli 2023. Ich möchte darauf hin…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Wahlberechtigung im Gefängnis [#283947] - BMJ-ID: [34369002]
Datum
17. Juli 2023 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Juli 2023. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerdialog des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Das deutsche Wahlrecht welches Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium des Innern und für Heimat 11014 Berlin Telefon: 030 18 681-0 Telefax: 030 18 681-2926 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen