Wahlen Berlin - Legitimität aktueller Senat

Ich bin auf der Suche nach einer gesetzlichen Grundlage, bzw. nach einer nachvollziehbaren Erklärung, warum nach dem Gerichtsurteil, welches besagt dass die Wahlen in Berlin wiederholt werden müssen, noch Fr. Giffey im Amt ist, und nicht interimsweise wieder die vorhergehende Regierung von Herrn Müller beauftragt wird.

Da die aktuelle Regierung nach mittlerweile geklärter Rechrssprechung nicht ordentlich gewählt wurde, fehlt mir der Kontext dies nachzuvollziehen. Aus Mangel einer erfolgreichen Suche nach Gesetzestexten, die dieses beantworten könnten, wende ich mich nun an Sie.

Über eine Anrwort des Bundeswahlleiters wäre ich sehr dankbar,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin auf der S…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlen Berlin - Legitimität aktueller Senat [#263638]
Datum
21. November 2022 09:53
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach einer gesetzlichen Grundlage, bzw. nach einer nachvollziehbaren Erklärung, warum nach dem Gerichtsurteil, welches besagt dass die Wahlen in Berlin wiederholt werden müssen, noch Fr. Giffey im Amt ist, und nicht interimsweise wieder die vorhergehende Regierung von Herrn Müller beauftragt wird. Da die aktuelle Regierung nach mittlerweile geklärter Rechrssprechung nicht ordentlich gewählt wurde, fehlt mir der Kontext dies nachzuvollziehen. Aus Mangel einer erfolgreichen Suche nach Gesetzestexten, die dieses beantworten könnten, wende ich mich nun an Sie. Über eine Anrwort des Bundeswahlleiters wäre ich sehr dankbar,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263638/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Wahlen Berlin - Legitimität aktueller Senat (Az.: A34/1010001001-IF30590)
Datum
21. November 2022 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. November 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30590 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 21. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Wahlen Berlin - Legitimität aktueller Senat (Az.: A34/1010001001-IF30590)
Datum
21. November 2022 10:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 21. November 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30590) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Ich bin auf der Suche nach einer gesetzlichen Grundlage, bzw. nach einer nachvollziehbaren Erklärung, warum nach dem Gerichtsurteil, welches besagt dass die Wahlen in Berlin wiederholt werden müssen, noch Fr. Giffey im Amt ist, und nicht interimsweise wieder die vorhergehende Regierung von Herrn Müller beauftragt wird. Da die aktuelle Regierung nach mittlerweile geklärter Rechtsprechung nicht ordentlich gewählt wurde, fehlt mir der Kontext dies nachzuvollziehen. Aus Mangel einer erfolgreichen Suche nach Gesetzestexten, die dieses beantworten könnten, wende ich mich nun an Sie." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Bereich des Bundeswahlleiters das Folgende mit: Die von Ihnen angefragten Informationen sind hier nicht vorhanden, so dass Ihre Anfrage abzulehnen ist. Ihre Anfrage bezieht sich auf die Berliner Landeswahlen, die nach Landesgesetzes durchgeführt werden. Da der Bundeswahlleiter ausschließlich für die Durchführung von bundesweiten Wahlen zuständig ist, entziehen sich die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen der Länder zur Organisation und Durchführung von Wahlen auf Landesebene unserer Kenntnis und Zuständigkeit. Zuständiger Ansprechpartner für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen ist die Berliner Landeswahlleitung: https://www.berlin.de/wahlen/ Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, über die angefragten Informationen nicht zu verfügen. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen