Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Nasab,
Sie haben mit Nachricht vom 31. März 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30613) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"für ein Jugendprojekt benötige ich bitte die georeferenzierten Daten (Shapedateien) der Wahlbezirke/ Wahlkreise der EU-Wahl von 2019 und dazu die entsprechenden Endergebnisse nach Einzelstimmen im Wahlbezirk für die Parteien, die in Deutschland antraten. Diese Daten benötige ich bitte als csv oder xlsx Tabelle um diese in QGIS weiter verabreiten zu können.
In einem zweiten Schritt möchten wir diese Daten Vergleichen zB mit der Altersstruktur oä. Ziel ist den Jugendlichen Politik näher zu bringen, ggf mit Politikern ausgewählter Parteien ins Gespräch zu kommen und das Interesse an Politik und deren Hintergründe, die nicht in der Tagesschau gezeigt werden, zu wecken."
Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt:
Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Lediglich aus organisatorischen Gründen – unter anderem zur Feststellung der Wahlergebnisse – sind gemäß des Europawahlgesetzes in den Kreisen und kreisfreien Städten Kreis- bzw. Stadtwahlleitungen einzurichten. Die Kreise und kreisfreien Städte haben für die Zusammensetzung der Abgeordneten für das Europäische Parlament keine eigenständige Relevanz.
Zum Zeitpunkt der Europawahl 2019 gab es in der Bundesrepublik Deutschland nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes 294 Kreise bzw. Landkreise und 107 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise. Geometrien über diese und weitere Verwaltungsgebiete bis zu den Gemeinden können kostenfrei beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie bezogen werden:
https://www.geodatenzentrum.de
Geometrien über die rund 87.000 Wahlbezirke bei der Europawahl 2019, darunter über 70.000 Urnenwahlbezirke, liegen hingegen nicht vor. Für die Einteilung der Wahlbezirke sind die einzelnen Gemeinden zuständig. Daten zum Ort (Anschrift) und zur Abgrenzung der Wahlbezirke erhält die Bundeswahlleiterin nicht.
Die Ergebnisse aller Parteien bei der Europawahl 2019 im weiter verarbeitbaren CSV-Format finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin hier:
* Bis auf Ebene der kreisfreien Städte/Landkreise, Länder und des Bundesgebietes:
https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse.html
--> Box "Downloads" --> Link "Tabelle: Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen der Europawahl 2019"
* Bis auf Ebene der Wahlbezirke:
https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/weitere-ergebnisse.html
--> Link "Wahlbezirksstatistik zur Europawahl 2019"
Strukturelle und soziodemografische Statistiken über die kreisfreien Städte und Landkreise bei der Europawahl 2019 können hier eingesehen werden:
https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/strukturdaten.html
Die Daten können dort auch in der Box "Downloads" --> Link "Tabelle: Strukturdaten für die kreisfreien Städte und Landkreise zur Europawahl 2019" als CSV-Datei heruntergeladen werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen