Wahlen zum EU Parlament 2019

Anfrage an: Bundeswahlleiter

für ein Jugendprojekt benötige ich bitte die georeferenzierten Daten (Shapedateien) der Wahlbezirke/ Wahlkreise der EU-Wahl von 2019 und dazu die entsprechenden Endergebnisse nach Einzelstimmen im Wahlbezirk für die Parteien, die in Deutschland antraten. Diese Daten benötige ich bitte als csv oder xlsx Tabelle um diese in QGIS weiter verabreiten zu können.
In einem zweiten Schritt möchten wir diese Daten Vergleichen zB mit der Altersstruktur oä. Ziel ist den Jugendlichen Politik näher zu bringen, ggf mit Politikern ausgewählter Parteien ins Gespräch zu kommen und das Interesse an Politik und deren Hintergründe, die nicht in der Tagesschau gezeigt werden, zu wecken.

Vielen Dank und beste Grüße

Alim Nasab

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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Alim Nasab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für ein Jugendprojekt benötige ich bi…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Alim Nasab
Betreff
Wahlen zum EU Parlament 2019 [#274465]
Datum
31. März 2023 14:40
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für ein Jugendprojekt benötige ich bitte die georeferenzierten Daten (Shapedateien) der Wahlbezirke/ Wahlkreise der EU-Wahl von 2019 und dazu die entsprechenden Endergebnisse nach Einzelstimmen im Wahlbezirk für die Parteien, die in Deutschland antraten. Diese Daten benötige ich bitte als csv oder xlsx Tabelle um diese in QGIS weiter verabreiten zu können. In einem zweiten Schritt möchten wir diese Daten Vergleichen zB mit der Altersstruktur oä. Ziel ist den Jugendlichen Politik näher zu bringen, ggf mit Politikern ausgewählter Parteien ins Gespräch zu kommen und das Interesse an Politik und deren Hintergründe, die nicht in der Tagesschau gezeigt werden, zu wecken. Vielen Dank und beste Grüße Alim Nasab
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alim Nasab Anfragenr: 274465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274465/
Mit freundlichen Grüßen Alim Nasab
Bundeswahlleiter
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Nasab, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
Eingangsbestätigung: Wahlen zum EU Parlament 2019
Datum
3. April 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Nasab, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31. März 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30613 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeswahlleiter
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Nasab, Sie haben mit Nachricht vom 31. März 2023 (unser Az.: A34/1010001001-…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
IFG-Bescheid: Wahlen zum EU Parlament 2019 (Az.: A34/1010001001-IF30613)
Datum
5. April 2023 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Nasab, Sie haben mit Nachricht vom 31. März 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30613) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "für ein Jugendprojekt benötige ich bitte die georeferenzierten Daten (Shapedateien) der Wahlbezirke/ Wahlkreise der EU-Wahl von 2019 und dazu die entsprechenden Endergebnisse nach Einzelstimmen im Wahlbezirk für die Parteien, die in Deutschland antraten. Diese Daten benötige ich bitte als csv oder xlsx Tabelle um diese in QGIS weiter verabreiten zu können. In einem zweiten Schritt möchten wir diese Daten Vergleichen zB mit der Altersstruktur oä. Ziel ist den Jugendlichen Politik näher zu bringen, ggf mit Politikern ausgewählter Parteien ins Gespräch zu kommen und das Interesse an Politik und deren Hintergründe, die nicht in der Tagesschau gezeigt werden, zu wecken." Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt: Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Lediglich aus organisatorischen Gründen – unter anderem zur Feststellung der Wahlergebnisse – sind gemäß des Europawahlgesetzes in den Kreisen und kreisfreien Städten Kreis- bzw. Stadtwahlleitungen einzurichten. Die Kreise und kreisfreien Städte haben für die Zusammensetzung der Abgeordneten für das Europäische Parlament keine eigenständige Relevanz. Zum Zeitpunkt der Europawahl 2019 gab es in der Bundesrepublik Deutschland nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes 294 Kreise bzw. Landkreise und 107 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise. Geometrien über diese und weitere Verwaltungsgebiete bis zu den Gemeinden können kostenfrei beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie bezogen werden: https://www.geodatenzentrum.de Geometrien über die rund 87.000 Wahlbezirke bei der Europawahl 2019, darunter über 70.000 Urnenwahlbezirke, liegen hingegen nicht vor. Für die Einteilung der Wahlbezirke sind die einzelnen Gemeinden zuständig. Daten zum Ort (Anschrift) und zur Abgrenzung der Wahlbezirke erhält die Bundeswahlleiterin nicht. Die Ergebnisse aller Parteien bei der Europawahl 2019 im weiter verarbeitbaren CSV-Format finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin hier: * Bis auf Ebene der kreisfreien Städte/Landkreise, Länder und des Bundesgebietes: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse.html --> Box "Downloads" --> Link "Tabelle: Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen der Europawahl 2019" * Bis auf Ebene der Wahlbezirke: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/weitere-ergebnisse.html --> Link "Wahlbezirksstatistik zur Europawahl 2019" Strukturelle und soziodemografische Statistiken über die kreisfreien Städte und Landkreise bei der Europawahl 2019 können hier eingesehen werden: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/strukturdaten.html Die Daten können dort auch in der Box "Downloads" --> Link "Tabelle: Strukturdaten für die kreisfreien Städte und Landkreise zur Europawahl 2019" als CSV-Datei heruntergeladen werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen