Wahlgesetz

Belege für bzw. Dagegen:

Wenn das Wahlgesetz nichtig ist und das alles so stimmt, dann herrscht hier:
"Irreführung des deutschen Volkes seit über einem halben Jahrhundert"
1) BRD schon seit 1956 erloschen
2) Neues Wahlgesetz nichtig
3) Altes Wahlgesetz nichtig
4) Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
5) Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html) vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

Wie ist da der Sachstand und was bedeutet das für mich?
Sind Steuern (Grundsteuern, Lohnsteuer usw.), Abgaben (GEZ) Gesetze und Verordnungen alle nichtig oder werden diese illegal durchgesetzt bzw. wird das Urteil ignoriert oder ist es schon ungültig?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Belege für bzw. …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlgesetz [#21837]
Datum
14. Juni 2017 07:08
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Belege für bzw. Dagegen: Wenn das Wahlgesetz nichtig ist und das alles so stimmt, dann herrscht hier: "Irreführung des deutschen Volkes seit über einem halben Jahrhundert" 1) BRD schon seit 1956 erloschen 2) Neues Wahlgesetz nichtig 3) Altes Wahlgesetz nichtig 4) Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen 5) Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html) vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind. Wie ist da der Sachstand und was bedeutet das für mich? Sind Steuern (Grundsteuern, Lohnsteuer usw.), Abgaben (GEZ) Gesetze und Verordnungen alle nichtig oder werden diese illegal durchgesetzt bzw. wird das Urteil ignoriert oder ist es schon ungültig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14. Juni 2017 darf ich Ihnen folgendes mitteilen: …
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Wahlgesetz [#21837]
Datum
20. Juni 2017 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14. Juni 2017 darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die zentrale Vertretung der deutschen Anwaltschaft auf Bundesebene. Ihre Aufgabe ist vor allem, die Interessen der deutschen Rechtsanwälte vor den Gerichten, Behörden und der Regierung zu vertreten. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist auf Grund ihrer gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben nicht berechtigt, Rechtsauskünfte zu erteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...es ist traurig, dass Sie sich in Schweigen bzw Unwissenheit hüllen. Und den Bür…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Wahlgesetz [#21837]
Datum
20. Juni 2017 16:27
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...es ist traurig, dass Sie sich in Schweigen bzw Unwissenheit hüllen. Und den Bürger nicht helfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlgesetz“ vom 14.06.2017 (#21837) wurde von …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Wahlgesetz [#21837]
Datum
18. Juli 2017 07:28
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlgesetz“ vom 14.06.2017 (#21837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 20.06.2017 haben wir Ihnen bereits auf Ihre ursprüngliche Anfrage…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Wahlgesetz [#21837]
Datum
20. Juli 2017 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 20.06.2017 haben wir Ihnen bereits auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 14.06.2017 geantwortet und mitgeteilt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer als zentrale Vertretung der deutschen Anwaltschaft auf Bundesebene die Interessen der deutschen Rechtsanwälte vor den Gerichten, Behörden und der Regierung vertritt. Auf Grund ihrer gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben ist die Bundesrechtsanwaltskammer nicht berechtigt, Rechtsauskünfte zu erteilen. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen können wir deshalb nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen