Wahlplakate AfD

Projekt: Wahlplakate AfD

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wahlplakate AfD [#226698]
Datum
12. August 2021 15:28
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226698/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrte Frau Pfau, um ihr Anliegen bearbeiten zu können, ist eine Weitergabe ihrer Mail an Dritte innerhalb …
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226698]
Datum
12. August 2021 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, um ihr Anliegen bearbeiten zu können, ist eine Weitergabe ihrer Mail an Dritte innerhalb des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf unabdingbar. Übersenden Sie mir hierfür bitte Ihre Einverständnis. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ich erkläre mich einverstanden, dass Sie zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage m…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226698]
Datum
12. August 2021 16:29
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erkläre mich einverstanden, dass Sie zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage meine Email innerhalb des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf weitergeben. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226698/
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrte Frau Pfau, ich habe Ihren Antrag auf Akteneinsicht erhalten und möchte S…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
13. August 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, ich habe Ihren Antrag auf Akteneinsicht erhalten und möchte Sie zunächst bitten, mir eine zustellfähige Adresse mitzuteilen. Die Akteneinsicht ist gem. der Verwaltungsgebührenordnung gebührenpflichtig, für die Festsetzung einer Gebühr sind Ihre Adressdaten erforderlich, ebenso für den Bescheid über die Gewährung von der Akteneinsicht. Sollten bei Ihnen ein Gebührenbefreiungstatbestand vorliegen, so bitte ich um Mitteilung. Der Gebühren für die Akteneinsicht liegen lt. Verwaltungsgebührenordnung zwischen 5,00 und 500,00 €. Im vorliegenden Fall würden 20,00 € als Verwaltungsgebühr festgesetzt werden. Die Akteneinsicht findet nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr in den Räumen des Straßen- und Grünflächenamtes statt unter vorheriger Terminabstimmung statt. Ein elektronischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht. Bitte teilen Sie mir die erbetenen Angaben mit. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#226698] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei meine…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht [#226698]
Datum
13. August 2021 15:35
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei meine Adresse. Ich möchte Sie bitten, mir die Unterlagen zuzusenden. Sollte eine elektronische Zusendung nicht möglich sein, ist eine postalische Zusendung auch in Ordnung. Die Gebühren übernehme ich. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226698/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.08.2021 AfD-Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf Sehr geehrte Frau Pfau, aufgru…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.08.2021 AfD-Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf
Datum
16. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
geschwärzt
6,8 MB
geschwärzt
7,0 MB
Sehr geehrte Frau Pfau, aufgrund Ihres Antrages auf Akteneinsicht bezüglich des o. g. Vorgangs gewähre ich Ihnen die Möglichkeit einer Akteneinsicht gemäß § 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Gem. § 13 (3) IFG kann die Aktenauskunft mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Ich bitte um Verständnis, dass eine elektronische Auskunftserteilung nicht vorgenommen werden kann. Sie haben eine Akteneinsicht beantragt, die üblicherweise in den Räumen des Straßen- und Grünflächenamtes stattfindet und bei der Sie gemäß & 13 IFG Notizen anfertigen können, ebenso können Sie Ablichtungen aus der Akte vom zuständigen Mitarbeiter bei Einsichtnahme der Akten vor Ort erhalten. Ausnahmsweise werden Ihnen die Unterlagen komplett in Kopie übersandt. Die Akten bestehen aus zwei Vorgängen: der Antragstellung mit anschließender Genehmigung für die Aufhängung von Wahlplakaten gem. § 11 Abs. 2a Berliner Straßengesetz sowie die Antragstellung auf große Stelltafeln (sog. "Wesselmanntafeln"), die nach Stellungnahme des Fachbereiches Tiefbau von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage des § 13 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigt werden, da verkehrliche Belange betroffen sind. Gebührenfestsetzung Das Recht auf Akteneinsicht ist gem. § 16 IFG gebührenpflichtig und richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung. Für die Einsichtnahme fallen keine Gebühren an, da die Einsichtnahme für einen gemeinnützigen Verein erfolgt. Zahlungen bitte bargeldlos an die Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02 BIC: BE LA DE BE XXX (Berliner Sparkasse) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau, Zimmer 1.10, Hartmannsweilerweg 63, 14163 Berlin (Dienstgebäude) schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. Nr. L 257 der Europäischen Union vom 28.08.2014, S. 73) sowie dem Vertrauensdienstgesetz, verkündet als Art. 1 des eIDAS-Durchführungsgesetzes vom 18.Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> einzulegen. Mit freundlichen Grüßen