Wahlplakate AfD

Projekt: Wahlplakate AfD

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wahlplakate AfD [#226692]
Datum
12. August 2021 15:28
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226692/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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