Wahlplakate AfD

Anfrage an: Bezirksamt Spandau
Projekt: Wahlplakate AfD

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wahlplakate AfD [#226697]
Datum
12. August 2021 15:28
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226697/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Spandau
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 18.08.20…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
IFG Akteneinsicht -Wahlplakate AfD-
Datum
6. September 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 18.08.2021. Da im vorliegenden Fall möglicher Weise schutzbedürftige Belange eines oder mehrerer Dritter betroffen sind, wurden diese von uns, gemäß § 14 Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG, um eine Stellungnahme in der Sache, innerhalb der gesetzlichen Frist, gebeten. Nach Vorliegen und Bewertung der Stellungnahmen wird gemäß IFG unverzüglich über die beantragte Akteneinsicht entschieden. Im vorliegenden Fall handelt es sich zudem um Akten, welche in nicht unerheblichem Umfang in direktem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer demokratischen, grundgesetzlich geschützten Wahl zu sehen sind. Eine wie auch immer geartete direkte oder indirekte Einflussnahme auf die rechtskonforme Vorbereitung und Durchführung demokratischer Wahlen ist in diesem Zusammenhang auszuschließen. Dies käme ggf. einem rechtswidrigen Missbrauch des IFG gleich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir jeglichem Missbrauch von behördlichen Informationen vorbeugen müssen. Dies ist mit keinerlei Unterstellung in Bezug auf Ihren Antrag verbunden, muss jedoch Berücksichtigung finden, da im vorliegenden Fall grundgesetzlich geschützte Belange zu prüfen sind, welche ggf. auch dem Regelungsgehalt des IFG vorgehen. Sie erhalten unverzüglich nach dem Vorliegen der erwähnten Stellungnahme der Betroffenen und der entsprechenden Entscheidung in der Sache, Mitteilung über den weiteren Fortgang der beantragten Akteneinsicht. Die voraussichtlichen Kosten für eine Akteneinsicht sind, gemäß Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Tarifstelle 1004 b) 2., je nach tatsächlichem Verwaltungsaufwand, im vorliegenden Fall, innerhalb eines Gebührenrahmens von 100 bis 250 Euro zu veranschlagen. Sofern Kopien gefertigt werden sind 0,15 € pro DIN A 4 Blatt zusätzlich zu berechnen. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte/r Frau/Herr Labitzke, personenbezogene Daten, die in den angefragten Dokumenten erhalten sind, könne…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Akteneinsicht -Wahlplakate AfD- [#226697]
Datum
6. September 2021 13:51
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Labitzke, personenbezogene Daten, die in den angefragten Dokumenten erhalten sind, können Sie gerne unkenntlich machen. Damit sollte kein Drittbeteiligungsverfahren mehr notwendig sein. Der Informationsanspruch nach dem IFG ist voraussetzungslos. Ich kann nicht erkennen, inwiefern mein Antrag missbräuchlich sein sollte. Außerdem möchte ich Sie fragen, ob es möglich ist, die Gebühren noch etwas zu reduzieren? Ich habe gleichlautende Anfragen an andere Bezirksämter geschickt. Dort waren die Gebühren deutlich niedriger. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226697/
Bezirksamt Spandau
Sehr geehrte Frau Pfau, Sie hatten am 18.08.2021 die Akteneinsicht nach dem § 11 Abs. 1 Berliner Informationsfreih…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
IFG Akteneinsicht -Wahlplakate AfD-
Datum
21. September 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau, Sie hatten am 18.08.2021 die Akteneinsicht nach dem § 11 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in die Vorgänge der Wahlplakate der AfD beantragt. Für die AfD wurden Ausnahmegenehmigungen für Großwerbetafeln und Werbung an Lichtmasten im Zusammenhang mit der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl erteilt. Diese sind bis zum 03.10.2021 befristet. Dem Antrag auf Akteneinsicht in die o.g. Vorgänge wird stattgegeben. Die Akteneinsicht könnte am 29.09. oder 30.09.2021 in der Zeit von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr erfolgen. Ich weise darauf hin, dass bei Inanspruchnahme eine Gebühr i.H. von 120,00 € gemäß VGebO entsteht. Sofern Kopien gefertigt werden, sind 0,15 € pro DIN A 4 Blatt zusätzlich zu entrichten. Eine Reduzierung der Gebühr kommt leider nicht in Betracht. Bitte teilen Sie mir bis zum 24.09.2021 unter der E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie den Termin wahrnehmen möchten (Anschrift: Otternbuchtstr. 35, 13599 Berlin, „WebTower“). Mit freundlichen Grüßen

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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte/r Herr/Frau Labitzke, unter den gegebenen Umständen ziehe ich hiermit meinen Antrag auf Akteneinsich…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Akteneinsicht -Wahlplakate AfD- [#226697]
Datum
27. September 2021 14:43
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Labitzke, unter den gegebenen Umständen ziehe ich hiermit meinen Antrag auf Akteneinsicht zurück. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226697/