Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt
Die Verbandsgemeindeverwaltung publizierte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde eine Stellungnahme, in der es um die im Betreff genannte Angelegenheit geht.
Die Verwaltung verweist auf den Bau-, Umwelt- und Ortsbildausschuss der Stadt Bad Breisig, welcher in seiner Sitzung am 25.01.2006 unter dem Tagesordnungspunkt 22 einstimmig beschlossen hat, dass an den Lichtmasten entlang der Bundesstraße 9 (B 9) keine Plakatwerbung angebracht werden soll und dass "lediglich Dreiecksständer künftig für die Werbung genutzt werden sollen".
Ich bitte um digitale Übermittlung der Beschlussvorlage des o.g. Ausschusses - auch um Angabe der Nummer der Beschlussvorlage.
Des Weiteren wäre es zukünftig wünschenswert, wenn die CDU-geführte Verwaltung, wenn diese solche Texte im Bekanntmachungsorgan publiziert, auch auf die Möglichkeit des digitalen Abrufs der Beschlussvorlage im Rats- und Bürgerinfosystems (Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig www. bad-breisig .de, Reiter "Rathaus", dann "Rats- und Bürgerinfosystem" sowie der Nennung der Nummer der Beschlussvorlage benennen würde.
Stichworte: Bürgerbeteiligung, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Meinungsbildung.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. November 2018
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29. Dezember 2018
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- Betreff
- Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 27. November 2018 09:31
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- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
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- AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 21. März 2019 20:10
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
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- AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 28. März 2019 12:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 28. März 2019 21:41
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
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- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
- Betreff
- AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 2. Mai 2019 14:25
- Status
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- Betreff
- AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 7. Mai 2019 15:36
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
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- Vermittlung bei Anfrage „Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt“ [#34920] [#34920]
- Datum
- 24. Mai 2019 16:53
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
- Datum
- 29. Mai 2019 10:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 19. Juni 2019 11:41
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
- Betreff
- AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
- Datum
- 11. Juli 2019 15:39
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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