Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt

Die Verbandsgemeindeverwaltung publizierte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde eine Stellungnahme, in der es um die im Betreff genannte Angelegenheit geht.

Die Verwaltung verweist auf den Bau-, Umwelt- und Ortsbildausschuss der Stadt Bad Breisig, welcher in seiner Sitzung am 25.01.2006 unter dem Tagesordnungspunkt 22 einstimmig beschlossen hat, dass an den Lichtmasten entlang der Bundesstraße 9 (B 9) keine Plakatwerbung angebracht werden soll und dass "lediglich Dreiecksständer künftig für die Werbung genutzt werden sollen".

Ich bitte um digitale Übermittlung der Beschlussvorlage des o.g. Ausschusses - auch um Angabe der Nummer der Beschlussvorlage.

Des Weiteren wäre es zukünftig wünschenswert, wenn die CDU-geführte Verwaltung, wenn diese solche Texte im Bekanntmachungsorgan publiziert, auch auf die Möglichkeit des digitalen Abrufs der Beschlussvorlage im Rats- und Bürgerinfosystems (Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig www. bad-breisig .de, Reiter "Rathaus", dann "Rats- und Bürgerinfosystem" sowie der Nennung der Nummer der Beschlussvorlage benennen würde.

Stichworte: Bürgerbeteiligung, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Meinungsbildung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2018
  • Frist
    29. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verbandsge…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
27. November 2018 09:31
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verbandsgemeindeverwaltung publizierte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde eine Stellungnahme, in der es um die im Betreff genannte Angelegenheit geht. Die Verwaltung verweist auf den Bau-, Umwelt- und Ortsbildausschuss der Stadt Bad Breisig, welcher in seiner Sitzung am 25.01.2006 unter dem Tagesordnungspunkt 22 einstimmig beschlossen hat, dass an den Lichtmasten entlang der Bundesstraße 9 (B 9) keine Plakatwerbung angebracht werden soll und dass "lediglich Dreiecksständer künftig für die Werbung genutzt werden sollen". Ich bitte um digitale Übermittlung der Beschlussvorlage des o.g. Ausschusses - auch um Angabe der Nummer der Beschlussvorlage. Des Weiteren wäre es zukünftig wünschenswert, wenn die CDU-geführte Verwaltung, wenn diese solche Texte im Bekanntmachungsorgan publiziert, auch auf die Möglichkeit des digitalen Abrufs der Beschlussvorlage im Rats- und Bürgerinfosystems (Internetauftritt der Verbandsgemeinde Bad Breisig www. bad-breisig .de, Reiter "Rathaus", dann "Rats- und Bürgerinfosystem" sowie der Nennung der Nummer der Beschlussvorlage benennen würde. Stichworte: Bürgerbeteiligung, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Meinungsbildung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch B…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
21. März 2019 20:10
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt“ vom 27.11.2018 (#34920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in die geforderte Sitzungsvorlage (2006/0064) war Teil der nichtöffentlichen Sitzung des …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
28. März 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die geforderte Sitzungsvorlage (2006/0064) war Teil der nichtöffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Ortsbildausschusses der Stadt Bad Breisig vom 25.01.2006. Eine Übermittlung der Beschlussvorlage ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zum besseren Verständnis bitte ich um Auskunft, wa…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
28. März 2019 21:41
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zum besseren Verständnis bitte ich um Auskunft, warum die von Ihnen genannte Sitzung nicht-öffentlich war. In § 35 GemO RLP heißt es hierzu: Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist. Es geht zwar im vorgenannten Paragraphen um den Gemeinderat, aber ich kann nicht erkennen, warum z.B. das Plakatieren in nicht-öffentlicher Sitzung stattfand, da ich keine Gründe gegen das Gemeinwohl oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erkennen kann. Ich danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrteAntragsteller/in Beratungsgegenstand war die Auftragsvergabe für ein Plakatbefestigungssystem. 2006 g…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
2. Mai 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Beratungsgegenstand war die Auftragsvergabe für ein Plakatbefestigungssystem. 2006 galt bezüglich der Öffentlichkeit von Sitzungen eine andere Rechtslage. Auftragsvergaben wurden in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Im Zuge dieser Beratung hat der Ausschuss einstimmig entschieden, dass an den Lichtmasten an der B 9 keine Plakatwerbung stattfinden soll. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in diese Anfrage läuft schon bereits seit mittlerweile um 130 Tagen. Sie teilten mit, …
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
7. Mai 2019 15:36
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Anfrage läuft schon bereits seit mittlerweile um 130 Tagen. Sie teilten mit, dass "2006 (...) bezüglich der Öffentlichkeit von Sitzungen eine andere Rechtslage" galt. Bitte teilen Sie mir zur Nachvollziehbarkeit mit, welche alte Rechtsgrundlage hierfür zum vorgenannten Jahr galt. Wenn möglich, bitte mit Synopse (Gegenüberstellung der alten und der aktuellen Rechtsgrundlage zur Nachvollziehbarkeit). Pauschalisierte Antworten sind ganz schlechtes Kino! Wenn der VG-Bürgermeister wert auf guten Bürgerservice bieten will (und vor allen Dingen Transparenz), sollte die Verwaltung auch entsprechend mit rechtlicher Grundlage argumentieren. So wird das nichts! Ich bitte um alsbaldige Antwort, damit ich die Aussage der Verbandsgemeindeverwaltung, vertreten durch den Verbandsgemeindebürgermeister und von der Büroleiterin, auch bei Landesinnenministerium Rheinland-Pfalz und bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf Richtigkeit überprüfen lassen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt“ [#34920] [#34920]
Datum
24. Mai 2019 16:53
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34920 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Aussagen der Verwaltung pauschalisierter Natur ist und leider keine Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34920.pdf Anfragenr: 34920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) Der L…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
Datum
29. Mai 2019 10:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 29.05.2019 Gesch.Z.: 4.03.19.044 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) hier: Wahlplakatierung an Lichtmasten (# 34920) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 27.05.2019 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr [geschwärzt], als Anlage übersenden wir die Vorlage und den Beschluss. Die Öffentlichkeit von Sitzungen ist…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Wahlplakatierung an Lichtmasten der B9 durch Beschluss untersagt [#34920]
Datum
11. Juli 2019 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], als Anlage übersenden wir die Vorlage und den Beschluss. Die Öffentlichkeit von Sitzungen ist heute ebenso wie im Jahr 2006 in § 35 GemO geregelt. Wir dürfen davon ausgehen, dass [geschwärzt] Es gehört weder zu den Aufgaben der Verwaltung, Rechtsberatung im Rahmen des Landestransparenzgesetzes zu betreiben noch für Kinounterhaltung der Bürger/innen zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen , [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]