Wahlplakatierung in Bad Breisig
Anfrage an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Im Amtsblatt teilt die Verwaltung mit, dass das Plakatieren von Laternen aufgrund städtischer Beschlüsse untersagt sei.
Da im Ratsinformationssystem (Rubin) keine Information ersichtlich waren, bitte ich
a) um Benennung dieses Stadtbeschlusses mit Inhalt und
b) ob dies nur in der Stadt Bad Breisig verboten ist oder in der Verbandsgemeinde generell sowie
c) um Mitteilung, wo plakatiert werden darf.
Für die Benatwortung danke ich im Voraus.
Anfrage abgelehnt
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Datum24. September 2017
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27. Oktober 2017
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