Wahlvorschläge zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in den Jahren 2021 und 2023

+++ Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz +++

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hierdurch Informationszugang wie folgt:

Übermittlung der Wahlvorschlagslisten zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in den Jahren 2021 und 2023 der Parteien

a — Bündnis 90 / Die Grünen
b — CDU
c — SPD
d — Die Linke
e — AfD
f — FDP

——— Begründung ———

1 — Falls die angefragten Wahlvorschlagslisten jemals online veröffentlicht wurden, sind sie jedenfalls gegenwärtig nicht mehr online öffentlich zugänglich, obwohl die in Rede stehende Wahlperiode noch läuft.

2 — Die online noch als PDF zugänglichen Muster-Stimmzettel zählen höchstens die drei ersten Plätze der jeweiligen Wahlvorschläge auf.

Da diese Plätze häufig mit prominenten Personen besetzt sind, die nach einer Wahl zu Höherem berufen werden -- beispielhalber einem Mandat als Mitglied des Abgeordnetenhauses -- und somit die Mandate in der BVV häufig an Personen fallen, die auf dem BVV-Stimmzettel nicht genannt sind, ist die Kenntnis der Muster-Stimmzettel post faktum wenig hilfreich.

Die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit der vollständigen Wahlvorschlagslisten jedenfalls während der laufenden Wahlperiode ist deshalb zur Information der Öffentlichkeit und insbesondere der Wahlberechtigten unverzichtbar.

3 — Der vorliegende Informationsfreiheitsantrag stellt nicht auf Zugang zu den jeweiligen Meldeformularen der Wahlvorschlagsträgern ab. Wenn die angegangene Stelle eine wahrheitsgemäße Abschrift der Personennamen auf den angefragten Wahlvorschlagslisten in Textform erteilt, ist das ausreichend. Die Abschrift muss aber jedenfalls die Reihenfolge der Platzierung auf den Listen erkennen lassen.

4 — Der vorliegende Informationsfreiheitsantrag stellt nicht auf Mitteilung von Wohnanschriften, Postanschriften oder Geburtsdaten der Platzierten auf den Wahlvorschlagslisten ab. Diese Informationen können in der Auskunft ausgelassen werden, ebenso alle anderen personenbezogenen Daten, soweit es sich dabei nicht um die Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers und den Rang auf der jeweiligen Wahlvorschlagsliste handelt. Die beiden letztgenannten Daten können in der Auskunft keinesfalls ausgelassen werden. —

Die vorliegende Nachricht ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen nicht vor.

Sie werden gebeten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und fordere Sie auf, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
+++ Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz +++ Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hier…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlvorschläge zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in den Jahren 2021 und 2023 [#294262]
Datum
5. Dezember 2023 20:00
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
+++ Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz +++ Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hierdurch Informationszugang wie folgt: Übermittlung der Wahlvorschlagslisten zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in den Jahren 2021 und 2023 der Parteien a — Bündnis 90 / Die Grünen b — CDU c — SPD d — Die Linke e — AfD f — FDP ——— Begründung ——— 1 — Falls die angefragten Wahlvorschlagslisten jemals online veröffentlicht wurden, sind sie jedenfalls gegenwärtig nicht mehr online öffentlich zugänglich, obwohl die in Rede stehende Wahlperiode noch läuft. 2 — Die online noch als PDF zugänglichen Muster-Stimmzettel zählen höchstens die drei ersten Plätze der jeweiligen Wahlvorschläge auf. Da diese Plätze häufig mit prominenten Personen besetzt sind, die nach einer Wahl zu Höherem berufen werden -- beispielhalber einem Mandat als Mitglied des Abgeordnetenhauses -- und somit die Mandate in der BVV häufig an Personen fallen, die auf dem BVV-Stimmzettel nicht genannt sind, ist die Kenntnis der Muster-Stimmzettel post faktum wenig hilfreich. Die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit der vollständigen Wahlvorschlagslisten jedenfalls während der laufenden Wahlperiode ist deshalb zur Information der Öffentlichkeit und insbesondere der Wahlberechtigten unverzichtbar. 3 — Der vorliegende Informationsfreiheitsantrag stellt nicht auf Zugang zu den jeweiligen Meldeformularen der Wahlvorschlagsträgern ab. Wenn die angegangene Stelle eine wahrheitsgemäße Abschrift der Personennamen auf den angefragten Wahlvorschlagslisten in Textform erteilt, ist das ausreichend. Die Abschrift muss aber jedenfalls die Reihenfolge der Platzierung auf den Listen erkennen lassen. 4 — Der vorliegende Informationsfreiheitsantrag stellt nicht auf Mitteilung von Wohnanschriften, Postanschriften oder Geburtsdaten der Platzierten auf den Wahlvorschlagslisten ab. Diese Informationen können in der Auskunft ausgelassen werden, ebenso alle anderen personenbezogenen Daten, soweit es sich dabei nicht um die Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers und den Rang auf der jeweiligen Wahlvorschlagsliste handelt. Die beiden letztgenannten Daten können in der Auskunft keinesfalls ausgelassen werden. — Die vorliegende Nachricht ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen nicht vor. Sie werden gebeten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und fordere Sie auf, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294262/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeswahlleiterin Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Empfang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Berliner …
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: Wahlvorschläge zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in den Jahren 2021 und 2023 [#294262]
Datum
11. Dezember 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Empfang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Diese befindet sich in der Prüfung. Mit freundlichen Grüßen

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Landeswahlleiterin Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie angehängten Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlich…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
WG: Wahlvorschläge zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in den Jahren 2021 und 2023 [#294262]
Datum
18. Dezember 2023 13:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20231218-ifg264391.pdf
142,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie angehängten Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen