Wahrnehmung der rechtlichen Notvertretung nach § 42 a Abs. 3 SGB VIII durch Mitarbeitende der Amtsvormunschaft
Das Jugendamt ist gemäß § 42a Abs. 3 SGB VIII während der vorläufigen Inobhutnahme "berechtigt und verpflichtet, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen notwendig sind."
Laut Leitlinie Ihrer Behörde wird empfohlen, hinsichtlich der Altersfeststellungen die rechtliche Vertretung von Mitarbeitenden des Fachdienstes Amtsvormundschaften wahrnehmen zu lassen. Der Leitfaden für das Verteilverfahren geht nicht auf die rechtliche (Not-) Vertretung ein.
Ich bitte um Auskunft;
In wie vielen Fällen haben Mitarbeitende der Amtsvormundschaft jeweils die rechtlichen Notvertretung von Betroffenen
- von Verteilungsentscheidungen,
- von Altersfeststellungen und
- von sonstigen Entscheidungen im Kontext der vorübergehenden Inobhutnahme wahrgenommen?
In wie vielen Fällen wurden im Kontext der vorübergehenden Inobhutnahme Widersprüche, Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz oder andere Rechtsmittel durch die Amtsvormundschaft eingelegt?
In wie vielen Fällen wurden im Kontext der vorübergehenden Inobhutnahme Widersprüche, Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz oder andere Rechtsmittel durch Mitarbeitende des Jugendamtes ("Referat umA") eingelegt?
Ich bitte um Auflistung nach Jahren seit 2015.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum11. Januar 2024
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13. Februar 2024
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- Von
- Holger Dieckmann
- Betreff
- Wahrnehmung der rechtlichen Notvertretung nach § 42 a Abs. 3 SGB VIII durch Mitarbeitende der Amtsvormunschaft [#296856]
- Datum
- 11. Januar 2024 11:02
- An
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Betreff
- Eingangsbestätigung [#296856]
- Datum
- 23. Januar 2024 15:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Holger Dieckmann
- Betreff
- AW: Eingangsbestätigung [#296856]
- Datum
- 23. Januar 2024 17:45
- An
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Eingangsbestätigung [#296856]
- Datum
- 24. Januar 2024 09:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 11.01.2024, Anfragenr. 296856
- Datum
- 8. Februar 2024 08:25
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Holger Dieckmann
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 11.01.2024, Anfragenr. 296856 [#296856]
- Datum
- 15. Februar 2024 09:57
- An
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 15. Februar 2024 09:57
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Holger Dieckmann
- Betreff
- AW: Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage vom 11.01.2024, Anfragenr. 296856 [#296856]
- Datum
- 16. Februar 2024 12:22
- An
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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