Waldbewirtschaftung in Schweinfurt

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Schweinfurt, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Waldbewirtschaftung im Stadtwald von Schweinfurt habe ich folgende Fragen:

1. Wie viel Kommunalwald besitzt die Stadt Schweinfurt und welche Baumarten finden sich in diesen Wäldern? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Anteile der einzelnen Arten in Prozent angeben könnten.

2. Gibt es verfügbare Daten über den Holzvorrat pro Hektar in den Stadtwäldern? Zusätzlich interessiere ich mich dafür, wie viel Holz jährlich in den Wäldern wächst und wie hoch der jährliche Einschlag ist.

3. Könnten Sie mir Informationen zum Vorkommen von Totholz geben? Bitte differenzieren Sie zwischen liegendem und stehendem Totholz und geben Sie die Menge in Festmetern pro Hektar an.

4. Wie viele Biotopbäume sind in den Stadtwäldern vorhanden? Eine Angabe in Stück pro Hektar wäre sehr hilfreich.

5. Wie groß ist die Gesamtfläche der Stadtwälder, die aus der Bewirtschaftung genommen wurden? Wie viele Hektar davon sind rechtlich und dauerhaft gesichert? Bitte um Nennung der Flächen und deren Größe

6. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Stadtverwaltung, ein Naturwaldreservat einzurichten?

7. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Stadtverwaltung, den Stadtwald gemäß FSC oder Naturland zu zertifizieren?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Schweinfurt (Informationsfreiheitssatzung Schweinfurt).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Schweinfurt, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr…
An Stadtverwaltung Schweinfurt Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Waldbewirtschaftung in Schweinfurt [#294652]
Datum
11. Dezember 2023 21:16
An
Stadtverwaltung Schweinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Schweinfurt, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Waldbewirtschaftung im Stadtwald von Schweinfurt habe ich folgende Fragen: 1. Wie viel Kommunalwald besitzt die Stadt Schweinfurt und welche Baumarten finden sich in diesen Wäldern? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Anteile der einzelnen Arten in Prozent angeben könnten. 2. Gibt es verfügbare Daten über den Holzvorrat pro Hektar in den Stadtwäldern? Zusätzlich interessiere ich mich dafür, wie viel Holz jährlich in den Wäldern wächst und wie hoch der jährliche Einschlag ist. 3. Könnten Sie mir Informationen zum Vorkommen von Totholz geben? Bitte differenzieren Sie zwischen liegendem und stehendem Totholz und geben Sie die Menge in Festmetern pro Hektar an. 4. Wie viele Biotopbäume sind in den Stadtwäldern vorhanden? Eine Angabe in Stück pro Hektar wäre sehr hilfreich. 5. Wie groß ist die Gesamtfläche der Stadtwälder, die aus der Bewirtschaftung genommen wurden? Wie viele Hektar davon sind rechtlich und dauerhaft gesichert? Bitte um Nennung der Flächen und deren Größe 6. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Stadtverwaltung, ein Naturwaldreservat einzurichten? 7. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Stadtverwaltung, den Stadtwald gemäß FSC oder Naturland zu zertifizieren? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Schweinfurt (Informationsfreiheitssatzung Schweinfurt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 294652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294652/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Schweinfurt
ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für ihre Anfrage, die mich heute verspätet wegen Krankheit…
Von
Stadtverwaltung Schweinfurt
Betreff
ihre Anfrage
Datum
2. Januar 2024 13:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für ihre Anfrage, die mich heute verspätet wegen Krankheit und Urlaub von Kollegen, erreichte. Leider kann ich ihre Anfrage nicht beantworten, da die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Schweinfurt (Informationsfreiheitssatzung) nur Einwohnern der Stadt dieses Recht einräumt. § 1 Abs. 1 Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Schweinfurt im Sinne des Art. 15 Abs. 1 GO hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung. Aufgrund ihrer Anschrift, die sie in ihrer Email angegeben haben, erfüllen sie diese Voraussetzungen nicht. Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein
AW: ihre Anfrage [#294652] Hallo [geschwärzt], dann beziehe ich mich bei meiner Anfrage auf das Umweltinformation…
An Stadtverwaltung Schweinfurt Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
AW: ihre Anfrage [#294652]
Datum
3. Januar 2024 18:54
An
Stadtverwaltung Schweinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo [geschwärzt], dann beziehe ich mich bei meiner Anfrage auf das Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294652 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Nico Brändlein [geschwärzt], [geschwärzt]
Nico Brändlein
AW: ihre Anfrage [#294652] Guten Tag, meine Anfrage „Waldbewirtschaftung in Schweinfurt“ vom 11.12.2023 (#294652)…
An Stadtverwaltung Schweinfurt Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
AW: ihre Anfrage [#294652]
Datum
17. Januar 2024 11:51
An
Stadtverwaltung Schweinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage „Waldbewirtschaftung in Schweinfurt“ vom 11.12.2023 (#294652) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nico Brändlein
Stadtverwaltung Schweinfurt
AW: ihre Anfrage [#294652] Guten Tag Herr Brändlein, ihre angefügte Anfrage wurde ihnen per Email beantwortet - s…
Von
Stadtverwaltung Schweinfurt
Betreff
AW: ihre Anfrage [#294652]
Datum
17. Januar 2024 11:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Brändlein, ihre angefügte Anfrage wurde ihnen per Email beantwortet - sie sind kein Bürger der Stadt Schweinfurt. Ihre nachgereichte Anfrage basierend auf dem Umweltinformationsgesetz wurde an das zuständige Amt weitergeleitet und wird fristgerecht beantwortet. Viele Grüße

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Stadtverwaltung Schweinfurt
AW: ihre Anfrage [#294652 Sehr geehrter Herr Brändlein, Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: zu 1.: 1230 ha…
Von
Stadtverwaltung Schweinfurt
Betreff
AW: ihre Anfrage [#294652
Datum
17. Januar 2024 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brändlein, Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: zu 1.: 1230 ha Wald davon 1.170 ha Holzboden. Laubholzanteil 2/3 und Nadelholz mit 1/3 (Nadelholz abnehmend). Laubholz: Eiche 31 %, Buche mit 23 %, Ahorn 9 %, Esche 2 % und sonstige Laubhölzer mit 1 % (Elsbeere, Speierling, ...) Nadelholz: Fichte 12 %, 10 %, Lärche 7%, Douglasie 4 % und Tanne 1 % zu 2.: Verweis auf Art. 19 Abs. 2 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) sowie die §§ 1 bis 5 der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung - KWaldV)! Der ermittelte Gesamtvorrat im Stadtwald beträgt 258.271 Efm o.R. Dies entspricht 221 Efm o.R. je ha Ww.i.r.B). Der abgeleitete jährliche Nutzungssatz beträgt 6.200 Efm o.R., was 5,4 Efm o.R. je ha Ww.i.r.B entspricht. Gewichtet man die Baumartenanteile des Stadtwaldes Schweinfurt mit den speziellen Ergebnissen der Bundeswaldinventur ergibt sich ein jährlicher Zuwachs pro Hektar von 11,8 Vfm, das entspricht ca. 9,6 Efm.o.R. zu 3.: Die Stadt Schweinfurt beteiligt sich regelmäßig am VNP. Sie finden bei uns sowohl stehendes als auch liegendes Totholz. Eine konkrete Totholzaufnahme ist für die kommende Forsteinrichtung eingeplant. Selbsterklärend sind urbane Bereiche mit erhöhtem Besucherverkehr weniger stark mit stehendem Totholz ausgestattet, als stadtfernere Bereiche. Eine Angabe von Festmetern pro Hektar ist somit nicht flächenrepräsentativ! zu 4.: Im Schnitt zwischen 5 und 7 Bäume pro ha. zu 5.: Keine konkreten Flächenangaben zu rechtlich und dauerhaft gesicherten Flächen möglich. Informationen können dem Bayernatlas und/oder FIN-Web entnommen werden. Ca. 60 ha Eichenaltholz, welches bis auf Verkehrssicherung auf Dauer nicht genutzt wird. Ca. 20 ha naturschutzfachlich wertvolle Waldränder, welche auf Dauer nicht genutzt werden Ca. 30 ha nach Biotopkartierung geschützte Biotope Ca. 770 ha Bestandteile der FFH-Gebiete 5927-371 und 5827-372 zu 6. Nein. Verweis auf das NNE Brönnhof (mehrere Eigentümer) und das NSG-00458.01 zu 7.: Der Stadtwald ist PEFC zertifiziert, wird nach den Grundsätzen des Bayerischen Waldgesetzes sowie von qualifiziertem Personal gemäß der Kommunalwaldverordnung betreut. Eine weitere Zertifizierung bringt der Kommune und Ihrem Wald keinen Mehrwert. Anmerkung des städtischen Forstamtes: Wir bedauern es ausdrücklich, dass ein so komplexes Thema wie der Wald auf die Abfrage von blanken Zahlen reduziert wird. Dies spiegelt bei Weitem nicht den naturschutzfachlichen Wert und die Verteilung von Habitaten der einzelnen Waldflächen bzw. des übergreifenden Naturraumes wieder (Naturerbeflächen, Natura2000, Landschaftsschutzgebiete, ...). Eine persönliche Kontaktaufnahme und ein Vor-Ort-Termin wären dem Thema sicherlich gerechter geworden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Daten nur einen Ausschnitt eines größeren Naturraumes in der Region wiederspiegeln. Die Stadt Schweinfurt ist sich der Verantwortung gegenüber seiner Bürger bewusst und betreut Ihren Wald nach einem multifunktionalen Ansatz.