Waldsperrung Brux Rosenberg

bzgl. des Baumbestandes auf den Flurstücken zu Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux:

(a) Welche Teile sind "Wald" im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes SH
und welche "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" und somit kein Wald? 

(b) Welche Unterlagen liegen bzgl. einer Waldsperrung, insbesondere Antrag/Genehmigung, vor?

(c) Ist das Betreten des verwilderten Baumbestandes 
nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 LWaldG SH (zu Fuß, zur Tageszeit)
gestattet,
weil es sich um "Wald" handelt,
für den keine Sperrung (§ 20 LWaldG SH) genehmigt wurde,
(c.1) wenn man von Norden/Nordosten aus dem Wald kommt
und Richtung Süden/Westen am vorhandenen Zaun vorbeigeht
(c.2) wenn man von der Gemeindestraße Rosenberg zwischen den Häusern 2 und 6 den Weg hineingeht und dann Richtung Süden über den Zaun auf das Flurstück 66/12 klettert?

Ich wende mich an Sie aufgrund einer womöglich unberechtigten Waldsperrung auf dem Flurstück,
auf dem sich auch das Gebäude Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux befindet,
und dem direkt südlich davon befindlichen Flurstück.

Früher konnte man von der Gemeindestraße Rosenberg aus zwischen den Häusern 2 und 6 hindurch auf mehreren Wegen in den dortigen Baumbestand gehen und hatte Zugang zu dem weitläufigen Wegenetz im dortigen Wald. Nunmehr ist dies kaum mehr möglich, weil sich sowohl an dem Zugang als auch mitten im Wald ein Zaun befindet.

Sie erhalten in einer weiteren E-Mail Fotos und eine Karte.

Der rot eingezeichnete Zaun ist etwa 180cm hoch,
der gelb eingezeichnete Zaun ist etwa 100cm hoch. 

Direkt am rot eingezeichneten Zaun ist nunmehr ein ausgetrampelter Weg,
dessen Benutzung jedoch recht schwierig ist,
weil er so eng eingequetscht zwischen Zaun und Baumbestand ist.

Es befindet sich auf beiden Seiten des rot eingezeichneten Zauns in meinen Augen ganz eindeutig Wald, der keine Parkanlage ist, weil keinerlei Pflege erkennbar ist.

Auf der Südseite des gelb eingezeichneten Zauns (auf Flurstück 66/12) ist ebenfalls Wald.
Auf der Nordseite des gelb eingezeichneten Zauns liegt womöglich im westlichen Bereich so etwas wie "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" vor, im östlichen Bereich sicherlich nicht.

Im nördlichen Bereich des rot eingezeichneten Zaunes befindet sich ein etwa 3m breiter Weg westlich des Zauns. Der Zaun endet am eingezeichneten Nordostende mitten im dichten Baumbestand.

Die Flurstücke werden auf der folgenden Karte gezeigt:
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&s=2129&c=556595%2C6013909#/
Karteninhalt > Verwaltung > ALKIS > Flurstücke

Es handelt sich um folgende Flurstücke:
Gemeinde Westensee
Gemeindeschlüssel 01058171
Gemarkung Brux
Gemarkungsschlüssel 012633
Flur 21
Flurstückszähler 65 Flurstücksnenner 3
Flurstückszähler 66 Flurstücksnenner 12

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  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bzgl. des Baumbestandes auf den Flurs…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
11. August 2023 17:18
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bzgl. des Baumbestandes auf den Flurstücken zu Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux: (a) Welche Teile sind "Wald" im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes SH und welche "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" und somit kein Wald?  (b) Welche Unterlagen liegen bzgl. einer Waldsperrung, insbesondere Antrag/Genehmigung, vor? (c) Ist das Betreten des verwilderten Baumbestandes  nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 LWaldG SH (zu Fuß, zur Tageszeit) gestattet, weil es sich um "Wald" handelt, für den keine Sperrung (§ 20 LWaldG SH) genehmigt wurde, (c.1) wenn man von Norden/Nordosten aus dem Wald kommt und Richtung Süden/Westen am vorhandenen Zaun vorbeigeht (c.2) wenn man von der Gemeindestraße Rosenberg zwischen den Häusern 2 und 6 den Weg hineingeht und dann Richtung Süden über den Zaun auf das Flurstück 66/12 klettert? Ich wende mich an Sie aufgrund einer womöglich unberechtigten Waldsperrung auf dem Flurstück, auf dem sich auch das Gebäude Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux befindet, und dem direkt südlich davon befindlichen Flurstück. Früher konnte man von der Gemeindestraße Rosenberg aus zwischen den Häusern 2 und 6 hindurch auf mehreren Wegen in den dortigen Baumbestand gehen und hatte Zugang zu dem weitläufigen Wegenetz im dortigen Wald. Nunmehr ist dies kaum mehr möglich, weil sich sowohl an dem Zugang als auch mitten im Wald ein Zaun befindet. Sie erhalten in einer weiteren E-Mail Fotos und eine Karte. Der rot eingezeichnete Zaun ist etwa 180cm hoch, der gelb eingezeichnete Zaun ist etwa 100cm hoch.  Direkt am rot eingezeichneten Zaun ist nunmehr ein ausgetrampelter Weg, dessen Benutzung jedoch recht schwierig ist, weil er so eng eingequetscht zwischen Zaun und Baumbestand ist. Es befindet sich auf beiden Seiten des rot eingezeichneten Zauns in meinen Augen ganz eindeutig Wald, der keine Parkanlage ist, weil keinerlei Pflege erkennbar ist. Auf der Südseite des gelb eingezeichneten Zauns (auf Flurstück 66/12) ist ebenfalls Wald. Auf der Nordseite des gelb eingezeichneten Zauns liegt womöglich im westlichen Bereich so etwas wie "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" vor, im östlichen Bereich sicherlich nicht. Im nördlichen Bereich des rot eingezeichneten Zaunes befindet sich ein etwa 3m breiter Weg westlich des Zauns. Der Zaun endet am eingezeichneten Nordostende mitten im dichten Baumbestand. Die Flurstücke werden auf der folgenden Karte gezeigt: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&s=2129&c=556595%2C6013909#/ Karteninhalt > Verwaltung > ALKIS > Flurstücke Es handelt sich um folgende Flurstücke: Gemeinde Westensee Gemeindeschlüssel 01058171 Gemarkung Brux Gemarkungsschlüssel 012633 Flur 21 Flurstückszähler 65 Flurstücksnenner 3 Flurstückszähler 66 Flurstücksnenner 12
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
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Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
11. August 2023 17:19
Status
Warte auf Antwort

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Guten Tag, die Karte und Bilder dazu im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <&…
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Betreff
AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
11. August 2023 17:19
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Guten Tag, die Karte und Bilder dazu im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - foto-b.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - foto-c.jpg - foto-a.jpg - karte.jpg Anfragenr: 285947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285947/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) wurde von Ih…
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AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
13. September 2023 09:19
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) wurde von Ih…
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AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
18. Oktober 2023 23:10
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
18. Oktober 2023 23:11
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AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
22. November 2023 12:56
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
27. Dezember 2023 13:09
An
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AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
4. Februar 2024 18:06
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 145 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) haben Sie vo…
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AW: Waldsperrung Brux Rosenberg [#285947]
Datum
7. März 2024 10:48
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) haben Sie vor 200 Tagen erhalten. Ihre Antwort darauf ist leider untergegangen. Bitte senden Sie mir Ihre Antwort erneut als Antwort auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 11.08.2023 hatte ich gefragt bzgl. des Baumbestandes auf den Flurstücken zu Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux: (a) Welche Teile sind "Wald" im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes SH und welche "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" und somit kein Wald? (b) Welche Unterlagen liegen bzgl. einer Waldsperrung, insbesondere Antrag/Genehmigung, vor? (c) Ist das Betreten des verwilderten Baumbestandes nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 LWaldG SH (zu Fuß, zur Tageszeit) gestattet, weil es sich um "Wald" handelt, für den keine Sperrung (§ 20 LWaldG SH) genehmigt wurde, (c.1) wenn man von Norden/Nordosten aus dem Wald kommt und Richtung Süden/Westen am vorhandenen Zaun vorbeigeht (c.2) wenn man von der Gemeindestraße Rosenberg zwischen den Häusern 2 und 6 den Weg hineingeht und dann Richtung Süden über den Zaun auf das Flurstück 66/12 klettert? Ich wende mich an Sie aufgrund einer womöglich unberechtigten Waldsperrung auf dem Flurstück, auf dem sich auch das Gebäude Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux befindet, und dem direkt südlich davon befindlichen Flurstück. Früher konnte man von der Gemeindestraße Rosenberg aus zwischen den Häusern 2 und 6 hindurch auf mehreren Wegen in den dortigen Baumbestand gehen und hatte Zugang zu dem weitläufigen Wegenetz im dortigen Wald. Nunmehr ist dies kaum mehr möglich, weil sich sowohl an dem Zugang als auch mitten im Wald ein Zaun befindet. Sie erhalten in einer weiteren E-Mail Fotos und eine Karte. Der rot eingezeichnete Zaun ist etwa 180cm hoch, der gelb eingezeichnete Zaun ist etwa 100cm hoch. Direkt am rot eingezeichneten Zaun ist nunmehr ein ausgetrampelter Weg, dessen Benutzung jedoch recht schwierig ist, weil er so eng eingequetscht zwischen Zaun und Baumbestand ist. Es befindet sich auf beiden Seiten des rot eingezeichneten Zauns in meinen Augen ganz eindeutig Wald, der keine Parkanlage ist, weil keinerlei Pflege erkennbar ist. Auf der Südseite des gelb eingezeichneten Zauns (auf Flurstück 66/12) ist ebenfalls Wald. Auf der Nordseite des gelb eingezeichneten Zauns liegt womöglich im westlichen Bereich so etwas wie "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" vor, im östlichen Bereich sicherlich nicht. Im nördlichen Bereich des rot eingezeichneten Zaunes befindet sich ein etwa 3m breiter Weg westlich des Zauns. Der Zaun endet am eingezeichneten Nordostende mitten im dichten Baumbestand. Die Flurstücke werden auf der folgenden Karte gezeigt: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&s=2129&c=556595%2C6013909#/ Karteninhalt > Verwaltung > ALKIS > Flurstücke Es handelt sich um folgende Flurstücke: Gemeinde Westensee Gemeindeschlüssel 01058171 Gemarkung Brux Gemarkungsschlüssel 012633 Flur 21 Flurstückszähler 65 Flurstücksnenner 3 Flurstückszähler 66 Flurstücksnenner 12 Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Anfragenr: 285947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285947/

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Datum
9. April 2024 08:35
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldsperrung Brux Rosenberg“ vom 11.08.2023 (#285947) haben Sie vor 230 Tagen erhalten. Ihre Antwort darauf ist leider untergegangen. Bitte senden Sie mir Ihre Antwort erneut als Antwort auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 11.08.2023 hatte ich gefragt bzgl. des Baumbestandes auf den Flurstücken zu Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux: (a) Welche Teile sind "Wald" im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes SH und welche "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" und somit kein Wald? (b) Welche Unterlagen liegen bzgl. einer Waldsperrung, insbesondere Antrag/Genehmigung, vor? (c) Ist das Betreten des verwilderten Baumbestandes nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 LWaldG SH (zu Fuß, zur Tageszeit) gestattet, weil es sich um "Wald" handelt, für den keine Sperrung (§ 20 LWaldG SH) genehmigt wurde, (c.1) wenn man von Norden/Nordosten aus dem Wald kommt und Richtung Süden/Westen am vorhandenen Zaun vorbeigeht (c.2) wenn man von der Gemeindestraße Rosenberg zwischen den Häusern 2 und 6 den Weg hineingeht und dann Richtung Süden über den Zaun auf das Flurstück 66/12 klettert? Ich wende mich an Sie aufgrund einer womöglich unberechtigten Waldsperrung auf dem Flurstück, auf dem sich auch das Gebäude Rosenberg 4, 24259 Westensee OT Brux befindet, und dem direkt südlich davon befindlichen Flurstück. Früher konnte man von der Gemeindestraße Rosenberg aus zwischen den Häusern 2 und 6 hindurch auf mehreren Wegen in den dortigen Baumbestand gehen und hatte Zugang zu dem weitläufigen Wegenetz im dortigen Wald. Nunmehr ist dies kaum mehr möglich, weil sich sowohl an dem Zugang als auch mitten im Wald ein Zaun befindet. Sie erhalten in einer weiteren E-Mail Fotos und eine Karte. Der rot eingezeichnete Zaun ist etwa 180cm hoch, der gelb eingezeichnete Zaun ist etwa 100cm hoch. Direkt am rot eingezeichneten Zaun ist nunmehr ein ausgetrampelter Weg, dessen Benutzung jedoch recht schwierig ist, weil er so eng eingequetscht zwischen Zaun und Baumbestand ist. Es befindet sich auf beiden Seiten des rot eingezeichneten Zauns in meinen Augen ganz eindeutig Wald, der keine Parkanlage ist, weil keinerlei Pflege erkennbar ist. Auf der Südseite des gelb eingezeichneten Zauns (auf Flurstück 66/12) ist ebenfalls Wald. Auf der Nordseite des gelb eingezeichneten Zauns liegt womöglich im westlichen Bereich so etwas wie "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" vor, im östlichen Bereich sicherlich nicht. Im nördlichen Bereich des rot eingezeichneten Zaunes befindet sich ein etwa 3m breiter Weg westlich des Zauns. Der Zaun endet am eingezeichneten Nordostende mitten im dichten Baumbestand. Die Flurstücke werden auf der folgenden Karte gezeigt: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Anonym/index.html?lang=de&s=2129&c=556595%2C6013909#/ Karteninhalt > Verwaltung > ALKIS > Flurstücke Es handelt sich um folgende Flurstücke: Gemeinde Westensee Gemeindeschlüssel 01058171 Gemarkung Brux Gemarkungsschlüssel 012633 Flur 21 Flurstückszähler 65 Flurstücksnenner 3 Flurstückszähler 66 Flurstücksnenner 12 Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Anfragenr: 285947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285947/