Walting: Unterlagen der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2024
Antrag nach Art. 39 BayDSG
"Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen"
und zwar die Unterlagen, die dem Gemeinderat Walting am 26. Februar 2024 vorgelegt wurden:
- die PDF-Datei "[geschwärzt]", welche die Vorlage [geschwärzt] sowie die Kalkulation [geschwärzt] enthält (OHNE den Mietvertrag)
- die Excel-Datei "[geschwärzt]", welche Änderungen an der [geschwärzt] ermöglicht
Die Datei "Walting [geschwärzt]", die in der Sitzung gezeigt wurde, enthält einen Mietvertrag. Diejenigen Seiten mit dem Mietvertrag nehme ich ausdrücklich von meinem Antrag aus.
Mein berechtigtes Interesse im Sinne der Art. 39 BayDSG an diesen Dokumenten ergibt sich aus meiner Funktion als Gemeinderat und aus meinem Bestreben, eine fundierte und verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Eine fundierte Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Gemeinderat ist nur möglich, wenn allen Mitgliedern dieselben Informationen zur Verfügung stehen. Transparenz und Chancengleichheit sind für eine funktionierende lokale Demokratie unabdingbar.
Weitere ideelle Gründe sind:
**Ideelle Begründung:**
- **Transparenz und Verantwortlichkeit:** Als gewähltes Mitglied des Gemeinderats verpflichte ich mich, im besten Interesse der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Der Zugang zu diesen Dokumenten ermöglicht es mir, die Entscheidungsgrundlagen nachzuvollziehen und damit Transparenz und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
- **Förderung von Bürgerbeteiligung:** Durch das Verstehen der finanziellen und organisatorischen Überlegungen, die diesen Dokumenten zugrunde liegen, kann ich aktiv zur Förderung der Bürgerbeteiligung beitragen. Dies schließt ein, interessierten Bürgerinnen und Bürgern komplexe Sachverhalte verständlich zu machen und sie in die Lage zu versetzen, an gemeindlichen Diskussionen und Entscheidungen teilzuhaben.
- **Verbesserung der kommunalpolitischen Praxis:** Das Verständnis der Details und der zugrundeliegenden Annahmen in diesen Dokumenten ermöglicht es mir, bestehende Prozesse zu hinterfragen und Vorschläge zur Optimierung der Entscheidungsfindung im Gemeinderat zu unterbreiten. Dies dient der allgemeinen Verbesserung der kommunalpolitischen Praxis und fördert eine effiziente und effektive Verwaltung.
- **Ehrenamtliche und politische Bildung:** In meiner Rolle als Gemeinderat und als Bürger engagiere ich mich für die politische Bildung und das ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde. Der Zugang zu diesen Unterlagen bildet eine wesentliche Grundlage für mein Engagement und ermöglicht es mir, fundiert zu aktuellen Themen Stellung zu nehmen und mich in die gemeindliche Entwicklung einzubringen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die angeforderten Unterlagen (OHNE den Mietvertrag) nach meinem Wissen keinerlei Informationen enthalten, die einer Geheimhaltungspflicht nach Art. 56a BayGO unterliegen würden. Es handelt sich auch explizit nicht um Niederschriften, für die gemäß Art. 54 BayGO besondere Regeln gelten.
Die PDF-Datei "Walting [geschwärzt]" (OHNE den Mietvertrag) sowie die Excel-Datei "[geschwärzt]" sind reine Verwaltungsunterlagen ohne vertraulichen Inhalt im Sinne der genannten Geheimhaltungsvorschriften. Sollten einzelne Seiten geheimzuhaltende Information enthalten, bitte ich zu prüfen, ob sie mir aufgrund meiner Verschwiegenheitsverpflichtung als Gemeinderat zugänglich gemacht werden dürfen. Falls nicht, bitte ich um Aushändigung der restlichen Seiten.
Der Inhalt dieser Dokumente wurde dem gesamten Gemeinderat in der Sitzung vom 26. Februar 2024 bereits gezeigt. Das heißt, grundsätzlich bin ich berechtigt, Kenntnis von den Inhalten des gesamten Dokuments zu erhalten. Es handelt sich um Sitzungsunterlagen, die in der nicht-öffentlichen Sitzung am Beamer gezeigt wurden.
Auch möchte ich feststellen, dass ich keine wirtschaftlichen Interessen verfolge.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Antwort verspätet
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Datum29. Februar 2024
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3. April 2024
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