Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime

Wann ändern sich die Zeiten für Besuche in pflegeheime, meine mutti ist blind .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
16. Juni 2020 09:22
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann ändern sich die Zeiten für Besuche in pflegeheime, meine mutti ist blind .
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. << Adresse entfernt >> Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. << Adresse entfernt >> Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. << Adresse entfernt >> Satz << Adresse entfernt >> IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Werte Kollegen/ innen, anbei eine Anfrage einer Bürgerin aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Mit freundli…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
16. Juni 2020 09:37
Status
Warte auf Antwort
Werte Kollegen/ innen, anbei eine Anfrage einer Bürgerin aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß der zehnten Verordnung vom 09. 06. 2020 dürfen …
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
16. Juni 2020 12:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß der zehnten Verordnung vom 09. 06. 2020 dürfen Bewohner von Pflegeheimen täglich von einer Person Besuch empfangen. Siehe auch Paragraph § 10 Besuchsregeln: § 10 Besuchsregelungen (<< Adresse entfernt >>) Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen (Einrichtungen der stationären Lang- und Kurzzeitpflege) und Wohnformen der Leistungstypen WHGKE, TBHSB und TBUSB in der Eingliederungshilfe, dürfen täglich von einer Person Besuch empfangen; ausgenommen sind Menschen mit Atemwegsinfektionen. Im Falle einer bestätigten COVID-19 Infektion in der Einrichtung kann die Leitung der Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner, an der das zuständige Gesundheitsamt zu beteiligen ist, die Besuchsregelung nach Satz << Adresse entfernt >> einschränken oder ein Besuchsverbot festlegen. Maßnahmen nach Satz 2 haben sich an den einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu orientieren und dürfen nur zeitlich befristet erfolgen. Maßnahmen nach Satz 2 sind gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Maßnahmen nach Satz 2 in Wohnformen der Leistungstypen WHGKE, TBHSB und TBUSB in der Eingliederungshilfe sind gegenüber dem zuständigen Teilhabefachdienst anzuzeigen. (2) Schwerstkranke und Sterbende unterliegen keinen Beschränkungen für den Empfang von Besuch. (3) Besuche von mit der Seelsorge betrauten Personen sind, gegebenenfalls unter Auferlegung erforderlicher Verhaltensregeln, stets zulässig. Zur weiteren Frage bzgl. Akteneinsicht ist dies nicht möglich, da wir keinen Vorgang von Ihnen haben und somit auch keine Akten. Mit Freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...danke, ich warte auf ihre nachricht Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
17. Juni 2020 10:03
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...danke, ich warte auf ihre nachricht Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189011/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bedanke mich für ihre Informationen. Sie haben mir mitgeteilt , dass ich meine mu…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
17. Juni 2020 11:29
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bedanke mich für ihre Informationen. Sie haben mir mitgeteilt , dass ich meine mutti besuchen kann, gibt es ein Zeitlimit? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189011/
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich individuell mit Ih…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Betreff
AW: WG: Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
17. Juni 2020 12:01
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich individuell mit Ihrem Pflegeheim in Verbindung. Mit Freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Es bleibt im pflegeheim bei einer Stunde und es gibt angeblich in neukölln soviel…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wann ändert sich etwas bei besuchen in pflegeheime [#189011]
Datum
17. Juni 2020 18:11
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Es bleibt im pflegeheim bei einer Stunde und es gibt angeblich in neukölln soviele coronafälle. Kann man das nicht ändern, dann kann ich eine Ewigkeit warten, bis sich mal etwas ändert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189011/