Wann wird es die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) auch für Bezieher von ALG II geben?
Sämtliche Betriebe in Deutschland sind mittlerweile verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUB) selbst abzurufen. Auch Bezieher von ALG I haben die Möglichkeit, die eAUB zu nutzen.
Bezieher von ALG II ("Bürgergeld") sind im Krankheitsfall jedoch weiterhin verpflichtet, im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Jobcenter einzureichen, da es keine Rechtsgrundlage für die eAUB zu geben scheint.
Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) sind keine Dienststellen der BA. Für eine Nutzung von eAUB durch Kundinnen und Kunden der Jobcenter ist eine gesetzliche Änderung erforderlich, vgl. hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten Jessica Tatti vom 2.6.2023 (S.62/63): https://dserver.bundestag.de/btd/20/070/2007090.pdf
Die vorbezeichnete gesetzliche Änderung sollte bereits zum 01.01.2024 erfolgen. Dies ist dem Anschein nach bislang nicht geschehen. Hieraus entstehen zwei Fragen:
1) Warum verzögert sich die Gesetzesgebung mit der Folge, dass Bezieher ALG II auch weiterhin auf die eigentlich längst abgeschaffte Papierform verwiesen werden?
2) Zu welchem Datum kann mit einer angepassten Gesetzbegung gerechnet werden, sodass auch ALG II Bezieher die eAUB nutzen können?
Anfrage erfolgreich
-
Datum15. März 2024
-
17. April 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!