Wappen Dortmunder Vororte

Anfrage an: Stadtarchiv Dortmund

Eine Übersicht über die (historischen) Wappen Dortmunder Vororte und Bezirke.
Natürlich gilt diese Anfrage nur, wenn einzelne Vororte überhaupt über Wappen verfüg(t)en.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtarchiv Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wappen Dortmunder Vororte [#259705]
Datum
26. September 2022 21:57
An
Stadtarchiv Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die (historischen) Wappen Dortmunder Vororte und Bezirke. Natürlich gilt diese Anfrage nur, wenn einzelne Vororte überhaupt über Wappen verfüg(t)en.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259705/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtarchiv Dortmund
Stadtarchiv Dortmund Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach…
Von
Stadtarchiv Dortmund
Betreff
Antwort: Wappen Dortmunder Vororte [#259705]
Datum
13. Oktober 2022 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadtarchiv Dortmund Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG in elektronischer Form am 26.09.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtarchiv Dortmund
Stadt Dortmund Kulturbetriebe Dortmund Sehr [geschwärzt], da das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informa…
Von
Stadtarchiv Dortmund
Betreff
Wappen Dortmunder Vororte [#259705]
Datum
21. Oktober 2022 17:58
Status
Stadt Dortmund Kulturbetriebe Dortmund Sehr [geschwärzt], da das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) subsidiär zum Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW) ist, erteile ich Ihnen die gewünschte Auskunft zu den (historischen) Wappen Dortmunder Vororte und Bezirke nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen. Nach der Wiedereinführung kommunaler Heraldik in Westfalen und Rheinland durch die preußische Regierung nach 1815 waren ausschließlich Städte berechtigt, ein offizielles Wappen zu führen. Für das Gebiet der heutigen Stadt Dortmund betrifft dies neben Dortmund selbst nur die vormals selbständige Stadt Hörde, die im Jahr 1928 nach Dortmund eingemeindet wurde. Zur Gestaltung und Führung dieser offiziellen Stadtwappen befinden sich in den Beständen des Stadtarchivs einschlägige Informationen: z. B. StadtA Dortmund, Bestand 110, Nr. 8 und 9 (zum Dortmunder Wappen) und Bestand 15, Nr. 83 und 84 (zu Hörde). Die große Zahl der kleineren Ämter und Gemeinden, die im Verlaufe des frühen 20. Jahrhunderts nach Dortmund eingemeindet wurden, besaßen dagegen nicht das Recht, eigene Wappen zu führen. Die kommunalen Dienstsiegel zeigen hier den preußischen Adler. Vereinzelt begegnen aber in der heimatgeschichtlichen Literatur und im Brauchtum inoffizielle Ortswappen, die häufig den Siegelbildern der adeligen Grundherren des Mittelalters entlehnt waren. Beispiele für solche Siegelbilder finden sich verschiedentlich in der Literatur und auch in offiziellen Verwaltungsberichten, so die Wappen von Eving, Kemminghausen, Holthausen, Lindenhorst und Brechten im Verwaltungsbericht des Amtes Eving von 1914 (StadtA Dortmund, Bibliothek, Sign. AD 357-1). Eine Gesamtübersicht dieser informellen Ortswappen liegt im Stadtarchiv nicht vor. Die Grundlagen und Besonderheiten des kommunalen Wappenwesens in Rheinland-Westfalen werden informativ und ausführlich in einer Publikation des vormaligen Staatsarchivs Münster (heute Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen) wie folgt beschrieben: "Eine Wiederbelebung der kommunalen Heraldik ist im rheinisch-westfälischen Bereich erst nach 1815 mit der Neuordnung der Landesteile durch die preußische Regierung eingetreten, die den Städten die Wiedereinführung ihrer alten Wappen gestattete und bei Stadtrechtsverleihungen auch neue Wappen einführte. [...] Seit 1855 war das Preußische Heroldsamt in Berlin damit befaßt, auch in Fragen kommunaler Heraldik gutachtend tätig zu werden. Die dort gefertigten Entwürfe schlossen sich in der Regel alten Siegelvorlagen an, [...was] bis heute Gemeinden immer wieder ermuntert hat, nach alten Siegelvorlagen zu suchen und diese als Wappenbilder einzureichen. [...] Seit 1925 - die Gutachtertätigkeit des Heroldsamtes hatte inzwischen ein Ende gefunden - fiel die Begutachtung von Anträgen auf Wappenverleihungen den staatlichen Archiven zu. Allerdings waren die Staatsarchive auch schon vor der Jahrhundertwende gelegentlich um Auskunft und Beratung gebeten worden. Gutachtend wurde das Staatsarchiv Münster schließlich im großen Rahmen tätig, als es seit 1906 galt, den Bestand überlieferter Wappen auf historische und heraldische Richtigkeit hin zu überprüfen. Es mag am Rande erwähnt sein, daß bis 1926 eine Wappenverleihung überhaupt nur an städtische Gemeinwesen vorgesehen war. Erst mit einem Erlaß des Ministers d. Innern wurde die Beschränkung auf die Städte aufgehoben. Von nun an konnten auch Landkreise, Ämter und Landgemeinden Wappen beantragen. Seitdem hat eine wahre Flut von Anträgen und Verleihungen an Ämter und Gemeinden eingesetzt. Der stärkste Andrang erfolgte zwischen 1935 und 1943, als es überall in deutschen Landen geradezu Mode wurde, ein Wappen zu führen."(zit. nach: Schlüssel und Schild. Kommunales Wappenwesen in Westfalen. Ausstellung des NRW Staatsarchivs Münster 1978 [Veröff. d. Staatl.Archive des Landes NRW Reihe D Heft 10, S. 17]). Die in den Beständen des Stadtarchivs Dortmund überlieferten Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch während der Öffnungszeiten des Lesesaals dort zur Einsichtnahme vorgelegt. Für die Recherche nach ergänzender Literatur zu (historischen) Ortswappen stehen Ihnen der Bibliothekskatalog des Stadtarchivs Dortmund vor Ort sowie das Online-Suchportal der Bibliotheken "DigiBib plus" zur Verfügung. Für diese Auskunft wird kein Entgelt erhoben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt]