Stadt Dortmund
Kulturbetriebe Dortmund
Sehr [geschwärzt],
da das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land
Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) subsidiär zum Gesetz über die Sicherung und
Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz
Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW) ist, erteile ich Ihnen die gewünschte
Auskunft zu den (historischen) Wappen Dortmunder Vororte und Bezirke nach
dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen.
Nach der Wiedereinführung kommunaler Heraldik in Westfalen und Rheinland
durch die preußische Regierung nach 1815 waren ausschließlich Städte
berechtigt, ein offizielles Wappen zu führen. Für das Gebiet der heutigen
Stadt Dortmund betrifft dies neben Dortmund selbst nur die vormals
selbständige Stadt Hörde, die im Jahr 1928 nach Dortmund eingemeindet
wurde. Zur Gestaltung und Führung dieser offiziellen Stadtwappen befinden
sich in den Beständen des Stadtarchivs einschlägige Informationen: z. B.
StadtA Dortmund, Bestand 110, Nr. 8 und 9 (zum Dortmunder Wappen) und
Bestand 15, Nr. 83 und 84 (zu Hörde). Die große Zahl der kleineren Ämter
und Gemeinden, die im Verlaufe des frühen 20. Jahrhunderts nach Dortmund
eingemeindet wurden, besaßen dagegen nicht das Recht, eigene Wappen zu
führen. Die kommunalen Dienstsiegel zeigen hier den preußischen Adler.
Vereinzelt begegnen aber in der heimatgeschichtlichen Literatur und im
Brauchtum inoffizielle Ortswappen, die häufig den Siegelbildern der
adeligen Grundherren des Mittelalters entlehnt waren. Beispiele für solche
Siegelbilder finden sich verschiedentlich in der Literatur und auch in
offiziellen Verwaltungsberichten, so die Wappen von Eving, Kemminghausen,
Holthausen, Lindenhorst und Brechten im Verwaltungsbericht des Amtes Eving
von 1914 (StadtA Dortmund, Bibliothek, Sign. AD 357-1). Eine
Gesamtübersicht dieser informellen Ortswappen liegt im Stadtarchiv nicht
vor.
Die Grundlagen und Besonderheiten des kommunalen Wappenwesens in
Rheinland-Westfalen werden informativ und ausführlich in einer Publikation
des vormaligen Staatsarchivs Münster (heute Landesarchiv NRW, Abt.
Westfalen) wie folgt beschrieben:
"Eine Wiederbelebung der kommunalen Heraldik ist im
rheinisch-westfälischen Bereich erst nach 1815 mit der Neuordnung der
Landesteile durch die preußische Regierung eingetreten, die den Städten
die Wiedereinführung ihrer alten Wappen gestattete und bei
Stadtrechtsverleihungen auch neue Wappen einführte. [...] Seit 1855 war
das Preußische Heroldsamt in Berlin damit befaßt, auch in Fragen
kommunaler Heraldik gutachtend tätig zu werden. Die dort gefertigten
Entwürfe schlossen sich in der Regel alten Siegelvorlagen an, [...was] bis
heute Gemeinden immer wieder ermuntert hat, nach alten Siegelvorlagen zu
suchen und diese als Wappenbilder einzureichen. [...] Seit 1925 - die
Gutachtertätigkeit des Heroldsamtes hatte inzwischen ein Ende gefunden -
fiel die Begutachtung von Anträgen auf Wappenverleihungen den staatlichen
Archiven zu. Allerdings waren die Staatsarchive auch schon vor der
Jahrhundertwende gelegentlich um Auskunft und Beratung gebeten worden.
Gutachtend wurde das Staatsarchiv Münster schließlich im großen Rahmen
tätig, als es seit 1906 galt, den Bestand überlieferter Wappen auf
historische und heraldische Richtigkeit hin zu überprüfen. Es mag am Rande
erwähnt sein, daß bis 1926 eine Wappenverleihung überhaupt nur an
städtische Gemeinwesen vorgesehen war. Erst mit einem Erlaß des Ministers
d. Innern wurde die Beschränkung auf die Städte aufgehoben. Von nun an
konnten auch Landkreise, Ämter und Landgemeinden Wappen beantragen.
Seitdem hat eine wahre Flut von Anträgen und Verleihungen an Ämter und
Gemeinden eingesetzt. Der stärkste Andrang erfolgte zwischen 1935 und
1943, als es überall in deutschen Landen geradezu Mode wurde, ein Wappen
zu führen."(zit. nach: Schlüssel und Schild. Kommunales Wappenwesen in
Westfalen. Ausstellung des NRW Staatsarchivs Münster 1978 [Veröff. d.
Staatl.Archive des Landes NRW Reihe D Heft 10, S. 17]).
Die in den Beständen des Stadtarchivs Dortmund überlieferten Unterlagen
werden Ihnen auf Wunsch während der Öffnungszeiten des Lesesaals dort zur
Einsichtnahme vorgelegt. Für die Recherche nach ergänzender Literatur zu
(historischen) Ortswappen stehen Ihnen
der Bibliothekskatalog des Stadtarchivs Dortmund vor Ort sowie das
Online-Suchportal der Bibliotheken "DigiBib plus" zur Verfügung.
Für diese Auskunft wird kein Entgelt erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
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