Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Waren und Dienstleistungen ihrer Marke "BEITRAGSSERVICE"

Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt.

Im Rahmen dieser Spezialregelung hat ZDF in 27 Waren- und Dienstleistungsklassen die EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" eingetragen und nutzt diese Marke, z.B. für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Rasierapparate.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507

1. Ist ZDF der Hersteller der eigenen Produkte unter der Marke "BEITRAGSSERVICE" oder stellt jemand anderer her und ZDF ist dann nur Verkäufer?

2. Die EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" wurde im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und anderen Staatsverträgen eingetragen. Falls der Kunde ZDF-Produkte der Marke "BEITRAGSSERVICE" kauft, welche Stelle des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags regelt diesen Kauf? Bitte nennen Sie den genauen Paragraphen, der den Kauf von ZDF-Produkten der Marke "BEITRAGSSERVICE" regelt.

3. ZDF sammelt unter der EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" den Rundfunkbeitrag. Durch welche Klasse dieser Marke wird diese Dienstleistung abgedeckt? Leider fehlt in allen angemeldeten Klassen das Wort "Rundfunkbeitrag", sodass die Klasse für den Kunden nicht identifizierbar ist. Ist es die Klasse 36: Abwicklung der mittels Kundenkarten getätigten Zahlungen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie a…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waren und Dienstleistungen ihrer Marke "BEITRAGSSERVICE" [#199489]
Datum
5. Oktober 2020 15:16
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie allgemein bekannt, wird der Rundfunkbeitrag spezialgesetzlich geregelt. Im Rahmen dieser Spezialregelung hat ZDF in 27 Waren- und Dienstleistungsklassen die EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" eingetragen und nutzt diese Marke, z.B. für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Rasierapparate. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 1. Ist ZDF der Hersteller der eigenen Produkte unter der Marke "BEITRAGSSERVICE" oder stellt jemand anderer her und ZDF ist dann nur Verkäufer? 2. Die EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" wurde im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und anderen Staatsverträgen eingetragen. Falls der Kunde ZDF-Produkte der Marke "BEITRAGSSERVICE" kauft, welche Stelle des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags regelt diesen Kauf? Bitte nennen Sie den genauen Paragraphen, der den Kauf von ZDF-Produkten der Marke "BEITRAGSSERVICE" regelt. 3. ZDF sammelt unter der EU Textmarke "BEITRAGSSERVICE" den Rundfunkbeitrag. Durch welche Klasse dieser Marke wird diese Dienstleistung abgedeckt? Leider fehlt in allen angemeldeten Klassen das Wort "Rundfunkbeitrag", sodass die Klasse für den Kunden nicht identifizierbar ist. Ist es die Klasse 36: Abwicklung der mittels Kundenkarten getätigten Zahlungen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 199489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199489/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.