Warenkorb Libanon

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie freundlich um Bereitstellung der folgenden Informationen:

Zu Statistikzwecken fordern Sie die ausländische Warenkörbe (Verbraucherpreisindexe) an.

1. Ich bitte um Übersendung der Daten, sie Sie zum Warenkorb des Libanon für die Jahre 2019-2021 haben.
2. Ich bitte um Informationen, wie die starke Diskrepanz zwischen dem offiziellen Kurs des Libanesischen Pfundes (1 USD = 1500 LBP) und dem Schwarzmarktkurs (1 USD = 20.000 / 30.000 LBP) berücksichtigt wurde.
3. Ich bitte um Information, wie der Libanesische Warenkorb mit dem Deutschen Warenkorb verglichen wird.
4. Ich bitte um Information, inwieweit insbesondere bei der Berechnung der Energiekosten berücksichtigt wird, dass der billige staatliche Strom nur bis zu 10% des Tagesbedarfs ausmacht und die privaten Strom-Ausgaben de facto aus Dieselkäufen für die privaten Generatoren bestehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie freundlich um Bereitstellung der folgen…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warenkorb Libanon [#243415]
Datum
15. März 2022 19:02
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie freundlich um Bereitstellung der folgenden Informationen: Zu Statistikzwecken fordern Sie die ausländische Warenkörbe (Verbraucherpreisindexe) an. 1. Ich bitte um Übersendung der Daten, sie Sie zum Warenkorb des Libanon für die Jahre 2019-2021 haben. 2. Ich bitte um Informationen, wie die starke Diskrepanz zwischen dem offiziellen Kurs des Libanesischen Pfundes (1 USD = 1500 LBP) und dem Schwarzmarktkurs (1 USD = 20.000 / 30.000 LBP) berücksichtigt wurde. 3. Ich bitte um Information, wie der Libanesische Warenkorb mit dem Deutschen Warenkorb verglichen wird. 4. Ich bitte um Information, inwieweit insbesondere bei der Berechnung der Energiekosten berücksichtigt wird, dass der billige staatliche Strom nur bis zu 10% des Tagesbedarfs ausmacht und die privaten Strom-Ausgaben de facto aus Dieselkäufen für die privaten Generatoren bestehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März 202…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: ]Warenkorb Libanon
Datum
17. März 2022 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15. März 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] = [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt] = [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]% [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 15. März 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30541) eine Anfrage …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Warenkorb Libanon (Az.: A34/1010001001-IF30541)
Datum
30. März 2022 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 15. März 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30541) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Zu Statistikzwecken fordern Sie die ausländische Warenkörbe (Verbraucherpreisindexe) an. 1. Ich bitte um Übersendung der Daten, sie Sie zum Warenkorb des Libanon für die Jahre 2019-2021 haben. 2. Ich bitte um Informationen, wie die starke Diskrepanz zwischen dem offiziellen Kurs des Libanesischen Pfundes (1 USD = 1500 LBP) und dem Schwarzmarktkurs (1 USD = 20.000 / 30.000 LBP) berücksichtigt wurde. 3. Ich bitte um Information, wie der Libanesische Warenkorb mit dem Deutschen Warenkorb verglichen wird. 4. Ich bitte um Information, inwieweit insbesondere bei der Berechnung der Energiekosten berücksichtigt wird, dass der billige staatliche Strom nur bis zu 10% des Tagesbedarfs ausmacht und die privaten Strom-Ausgaben de facto aus Dieselkäufen für die privaten Generatoren bestehen." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt fordert keine ausländischen Warenkörbe zu statistischen Zwecken an. Es beschäftigt sich in diesem Zusammenhang ausschließlich mit der Berechnung von monatlichen Teuerungsziffern nach Angaben des Auswärtigen Amtes. Die Deutschen Vertretungen im Ausland geben jeweils auf Basis des deutschen Konsumverhaltens an, welche Waren sie vor Ort verbrauchen. Das ist nicht mit dem ausländischen Warenkorb zu vergleichen. Die von Ihnen gewünschten Angaben liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor. Möglicherweise könnte Ihnen das Nationale Statistikamt Libanons weiterhelfen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, nicht über die gewünschten Informationen zu verfügen. Mit freundlichen Grüßen