Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

Alle Unterlagen in Zusammenhang mit der "Warnanzeige" des kommunalen Jobcenters Wuppertal an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, über die das ARD-Magazin Kontraste am 22.2.2024 berichtet hat und die diesem vorliegt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum [#301497]
Datum
28. Februar 2024 17:23
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen in Zusammenhang mit der "Warnanzeige" des kommunalen Jobcenters Wuppertal an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, über die das ARD-Magazin Kontraste am 22.2.2024 berichtet hat und die diesem vorliegt. https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 301497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301497/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Jobcenter Wuppertal
Anfragenummer: 301497 Sehr geehrter Herr Dieckmann, bezüglich Ihrer o. g. Anfrage übersende ich in der Anlage das…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
Anfragenummer: 301497
Datum
4. März 2024 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, bezüglich Ihrer o. g. Anfrage übersende ich in der Anlage das Antwortschreiben des Herrn Lenz, Vorstandsvorsitzender der Jobcenter Wuppertal AöR. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen