Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum

Alle Unterlagen in Zusammenhang mit einer "Warnanzeige" des kommunalen Jobcenters Wuppertal an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, über die das ARD-Magazin Kontraste am 22.2.2024 berichtet hat und die diesem vorliegt.
https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html

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  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum [#301107]
Datum
24. Februar 2024 14:29
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen in Zusammenhang mit einer "Warnanzeige" des kommunalen Jobcenters Wuppertal an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, über die das ARD-Magazin Kontraste am 22.2.2024 berichtet hat und die diesem vorliegt. https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/missbrauch-vaterschaftsanerkennung-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 301107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301107/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Warnanzeige des Jobcenter Wuppertal an das Landesinnenministerium mit unbekannten Datum [#301107]
Datum
28. Februar 2024 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). § 4 Abs. 1 IFG NRW räumt jeder natürlichen Person den Anspruch auf Zugang auf vorhandene amtliche Informationen ein. Eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Die für die Bearbeitung in Betracht kommenden Fachbereiche haben zurückgemeldet, dass die erwähnte "Warnanzeige" im Ministerium des Innern nicht zur Bearbeitung vorlag; insoweit können auch keine Unterlagen, die in Zusammenhang mit dieser "Warnanzeige" stehen, zur Verfügung gestellt werden. Denkbar wäre - so die "Warnanzeige" tatsächlich im Ministerium des Innern eingegangen ist- eine unmittelbare Weiterleitung an das inhaltlich zuständige Fachministerium. Bitte wenden Sie sich ggf. an das für Ausländerfragen zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 <<E-Mail-Adresse>> www.mkjfgfi.nrw. Denkbar wäre auch eine Weiterleitung an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf E-Mail Ministerium der Justiz: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet https://www.justiz.nrw.de/ Mit freundlichen Grüßen