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Warnmeldungen über das Fernsehen

Informationen über die Warnmöglichkeiten über den Fernseher.

Falls das Fernseherprogramm durch eine Notstandswarnung unterbrochen werden kann, bitte ich um Übersendung eines Videos wie das im Fernseher ausgestrahlt werden könnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die War…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnmeldungen über das Fernsehen [#197825]
Datum
25. September 2020 16:52
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Warnmöglichkeiten über den Fernseher. Falls das Fernseherprogramm durch eine Notstandswarnung unterbrochen werden kann, bitte ich um Übersendung eines Videos wie das im Fernseher ausgestrahlt werden könnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz u…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Warnmeldungen über das Fernsehen [#197825]
Datum
8. Oktober 2020 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Inhalte von Warnmeldungen des Modularen Warnsystems (MoWaS) werden durch die belieferten Anbieter von Fernsehprogrammen (Warnmultiplikatoren) als durchlaufendes Textband, Bauchbinde oder in bereits vorhandenen Tickern in das Programm eingeblendet. Da nicht alle Sender 24/7 Nachrichtensprecher vor Ort haben, ist diese Vorgehensweise als Grundanforderung abgestimmt, die jedoch z.B. durch den Auftritt eines Sprechers oder eine nachfolgende eigene Berichterstattung ausgeweitet werden kann. Eine genaue Vorgabe, wie die Einblendung grafisch dargestellt werden soll, wird von uns nicht gemacht. Eine Videoeinblendung ist aufgrund der Variabilität möglicher Ereignisse nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.