Warnung Hackerangriffen auf Infrastruktur

Das Dokument vom 18. Mai von BSI/BfV/BND zum Thema "Behörden warnen vor Hackerangriffen auf Infrastruktur", wie berichtet in https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/hacker-angriff-infrastruktur-101.html und https://www.cyberscoop.com/german-intelligence-memo-berserk-bear-critical-infrastructure/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokumen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Warnung Hackerangriffen auf Infrastruktur [#187506]
Datum
27. Mai 2020 18:10
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument vom 18. Mai von BSI/BfV/BND zum Thema "Behörden warnen vor Hackerangriffen auf Infrastruktur", wie berichtet in https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/hacker-angriff-infrastruktur-101.html und https://www.cyberscoop.com/german-intelligence-memo-berserk-bear-critical-infrastructure/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 187506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187506 Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Meister, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem In…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Warnung Hackerangriffen auf Infrastruktur [#187506]
Datum
16. Juni 2020 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Geschäftszeichen: BL23 - 010 03 05/2020-050 Sehr geehrter Herr Meister Auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Geschäftszeichen: BL23 - 010 03 05/2020-050
Datum
16. Juni 2020
Status
Sehr geehrter Herr Meister Auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.05.2020 ergeht folgender Bescheid 1.) Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2.) Es werden keine Gebühren erhoben. Begründung 1. In Ihrer IFG-Anfrage vom 27.05.2020 bitten Sie um Übersendung des gemeinsamen Dokuments vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) zum Thema „Behörden warnen vor Hackerangriffen auf Infrastruktur“. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gemäß § 3 Nr. 2 IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit bedeutet zunächst die Unversehrtheit der Rechtsordnung sowie die grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Daneben umfasst die öffentliche Sicherheit auch die Unversehrtheit von Eigentum, Ehre, Gesundheit, Freiheit und sonstiger Rechtgüter der Bürger, das heißt auch den Schutz von Individualrechtsgütern. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Dem öffentlichen Interesse an einem effektiven Schutz dieser Kritischen Infrastrukturen ist Vorrang einzuräumen, da sie – wie oben erwähnt – eine große Bedeutung für das Funktionieren d es Gemeinwesens haben. Das von Ihnen gewünschte Dokumente enthält Informationen über Angriffsmöglichkeiten sowie Informationen zur Detektion und Abwehr solcher Angriffe. Ein Bekanntwerden dieser Informationen stellt potentiellen Angreifern Informationen zur Verfügung, die einen Angriff auf die Kritischen Infrastrukturen in Deutschland erleichtern. Hierbei gilt: Je mehr Informationen dem Angreifer zu Verfügung stehen, desto wirksamer und einfacher können Angriffe durchgeführt werden. 2. Da Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn Widerspruch eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen,