Warnungen vor Bettlergruppen
Informationen bzgl. der Veranlassung von Lautsprecherdurchsagen an Bahnhöfen, mit denen vor „organisierten Bettlergruppen“ gewarnt wird.
In vielen großen Bahnhöfen (z.B. beobachtet in Frankfurt am Main und Wiesbaden) erfolgen häufig Lautsprecherdurchsagen, mit denen vor „organisierten Bettlergruppen“ im Bahnhof gewarnt wird.
Nach § 3 BPolG hat die Bundespolizei die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Ich gehe daher davon aus, dass die fraglichen Durchsagen durch die Bundespolizei erfolgen oder von ihr veranlasst werden.
Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Basis die jeweiligen Durchsagen erfolgen. Geschieht dies unabhängig von einem konkreten Anlass oder nur wenn tatsächlich Anhaltspunkte bzgl. der Anwesenheit solcher Gruppen vorliegen? Falls letzteres: welche Anhaltspunkte müssen vorliegen? Wie und durch wen werden ggfs. die Gruppen(-mitglieder) identifiziert?
Bitte übersenden Sie mir hierzu alle einschlägigen Dienstanweisungen und ggfs weitere Dokumente, in denen diese Durchsagen geregelt werden.
Information nicht vorhanden
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Datum20. November 2018
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22. Dezember 2018
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