Warteliste für eine COVID-19-Impfung keine Möglichkeit einen Impfstoff aus medizinischem Grund abwählen zu können.

Warum ist es nicht möglich, bei Anmeldung zur Impfung auf der Warteliste, den Impfstoff aus medizinischen Gründen angeben zu können um Fehltermine zu vermeiden?
Wieso wundern sie sich, dass viele Impflinge die Impfung bei Ankunft verweigern, da sie erst bei Ankunft erfahren, welchen Impfstoff sie erhalten?

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  • Datum
    12. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
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Gerhard Schmidt
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist es nicht …
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Gerhard Schmidt
Betreff
Warteliste für eine COVID-19-Impfung keine Möglichkeit einen Impfstoff aus medizinischem Grund abwählen zu können. [#220283]
Datum
12. Mai 2021 15:02
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist es nicht möglich, bei Anmeldung zur Impfung auf der Warteliste, den Impfstoff aus medizinischen Gründen angeben zu können um Fehltermine zu vermeiden? Wieso wundern sie sich, dass viele Impflinge die Impfung bei Ankunft verweigern, da sie erst bei Ankunft erfahren, welchen Impfstoff sie erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schmidt Anfragenr: 220283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220283/ Postanschrift Gerhard Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schmidt

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