Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Zahlen und Statistiken, die wiedergeben, wie lange jemand, der in Niedersachsen einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat, dann auf dessen Ausstellung warten musste. Für die Jahre 2016 bis 2018. Wenn es schon Zahlen für das erste Quartal 2019 gibt, dann auch gerne die. Außerdem bitte ich Sie, mir die Anzahl der Menschen zuzuschicken, die in den angegebenen Jahren in Niedersachsen einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    19. Juni 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen und Statistiken…
An Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises [#143981]
Datum
20. Mai 2019 11:14
An
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen und Statistiken, die wiedergeben, wie lange jemand, der in Niedersachsen einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat, dann auf dessen Ausstellung warten musste. Für die Jahre 2016 bis 2018. Wenn es schon Zahlen für das erste Quartal 2019 gibt, dann auch gerne die. Außerdem bitte ich Sie, mir die Anzahl der Menschen zuzuschicken, die in den angegebenen Jahren in Niedersachsen einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindert…
An Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
AW: Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises [#143981]
Datum
1. Juli 2019 10:48
An
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises“ vom 20.05.2019 (#143981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dieser Anfrage können wir leider nicht ermitteln, wie viele Menschen ausschließli…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Betreff
AW: Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises [#143981]
Datum
3. Juli 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dieser Anfrage können wir leider nicht ermitteln, wie viele Menschen ausschließlich einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben und wie lange die Bearbeitung nur dieser Anträge dauerte, da wir die Zahlen nur insgesamt erfassen (also auch, wenn z.B. ein Grades des Behinderung (GdB) unter 50, die Erhöhung eines GdB, der vorher schon mindestens 50 war oder nur Merkzeichen beantragt werden). Insgesamt wurden 2016 145.475 Anträge, 2017 147.254 Anträge und 2018 147.824 Anträge gestellt. Im ersten Quartal 2019 40.078 Anträge. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug 2016 insgesamt 2,9 Monate, 2017 2,9 Monate und 2018 3,0 Monate. Im ersten Quartal 2019 3,1 Monate. Mit freundlichen Grüßen