Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Zahlen und Statistiken, die wiedergeben, wie lange jemand, der in Hamburg einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat, dann auf dessen Ausstellung warten musste. Für die Jahre 2016 bis 2018. Wenn es schon Zahlen für das erste Quartal 2019 gibt, dann auch gerne die. Außerdem bitte ich Sie, mir die Anzahl der Menschen zuzuschicken, die in den angegebenen Jahren in Hamburg einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wartezeit nach Beantragung eines Schwerbehindertenausweises [#143985]
Datum
20. Mai 2019 11:17
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zahlen und Statistiken, die wiedergeben, wie lange jemand, der in Hamburg einen Schwerbehindertenausweis beantragt hat, dann auf dessen Ausstellung warten musste. Für die Jahre 2016 bis 2018. Wenn es schon Zahlen für das erste Quartal 2019 gibt, dann auch gerne die. Außerdem bitte ich Sie, mir die Anzahl der Menschen zuzuschicken, die in den angegebenen Jahren in Hamburg einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihrer E-Mail v. 20.05.2019 mit der Anfrage nach dem …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. Mai 2019 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihrer E-Mail v. 20.05.2019 mit der Anfrage nach dem HmbTG wird hiermit bestätigt. Die Bearbeitung wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden daher gebeten, sich ein wenig zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ihr Antrag nach dem HmbTG vom 20.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Hamburgischen Transpa…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Ihr Antrag nach dem HmbTG vom 20.05.2019
Datum
3. Juni 2019 09:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 20.05.2019 wurde zwischenzeitlichen geprüft. Die gewünschten Informationen können wir Ihnen gebührenfrei auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen. Die Informationen zur Antragsbearbeitungsdauer und Anzahl der Antragstellungen für die Jahre 2016 bis 2018 ergeben sich aus den im Anhang beigefügten Drucksachen 21/13492 vom 26.06.2018 und 21/16156 vom 19.02.2019. Diese können Sie auch in der Parlamentsdatenbank auf der Internetseite der Hamburgischen Bürgerschaft unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ abrufen. Mit freundlichen Grüßen