Sehr
Antragsteller/in
Ihre mit E-Mail vom 25. März 2021 übermittelten Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage: Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet?
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Frage: Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist?
Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial?
Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde?
Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen.
- Die Entscheidung beruhte auf dem deutlich gehäuften Auftreten der Virusvarianten B.1.351 im Bundesland Tirol, im Vergleich zum Auftreten in Deutschland.
- Mit Datenstand vom 9.2. (Quelle: AGES - Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Österreich) wurden in Österreich 580 bestätigte Fälle von Infektionen mit der Varianten B.1.1.7. und 171 mit der Variante B.1.351 nachgewiesen. Von den Nachweisen der Variante B.1.351 entfielen 167 auf das Bundesland Tirol.
- Zur gleichen Zeit wurden aus Deutschland nur vereinzelt Infektionen mit der Variante B.1.351 berichtet.
- Die österreichische Regierung kam ebenfalls zu der Einschätzung, dass in Tirol eine besondere Lage herrschte. Es wurden daher umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Variante B.1.351 angeordnet (u.a. Massentestungen, negativer Test als Voraussetzung für Ausreise aus Tirol).
- Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen bereits Informationen vor, dass die Virusvariante B.1.351 mit einer höheren Übertragbarkeit einhergeht und dass der Schutz durch neutralisierende Antikörper, eine Komponente der Immunabwehr, gegenüber dieser Variante reduziert sein könnte bei Personen, die an der ursprünglichen Variante erkrankt waren oder einen auf dieser beruhenden Impfstoff erhalten haben.
- Eine weitere Verbreitung und Eintragung der Virusvariante B.1.351 nach Deutschland ist daher aus Gründen des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes unbedingt zu vermeiden gewesen.
Frage: Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft? Wann erfolgt die nächste Überprüfung?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen kommen. Eine aktuelle Übersicht der Risikogebiete wird auf der RKI Webseite veröffentlicht (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ); in der Regel ist dies freitags der Fall. Sollte akuter Änderungsbedarf erkennbar werden, kann dies auch tagesaktuell erfolgen.
Frage: Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet? Seltsamer Weise ist Tirol das einzige Österreich Bundesland als Virusvarianten-Gebiet. Zum Vergleich Deutschland hat 63,5% VOC und München 71,1%
Tirol ist aktuell (seit 28.3.21) kein Virusvariantengebiet mehr. Der Anteil des Vorkommens der Virusvarianten B.1.351 in Tirol war deutlich zurückgegangen.
Mit freundlichen Grüßen