Warum werden die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) nicht umgesetzt und warum werden Abgeordnete quasi nie inhaftiert oder mit ihrem Privatbesitz haftbar zur Rechenschaft gezogen

Warum werden die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption
(GRECO) nicht umgesetzt und warum werden Abgeordnete quasi nie inhaftiert oder mit ihrem Privatbesitz haftbar zur Rechenschaft gezogen wenn sie Korrupt sind (das ist doch in Deutschland ein Straftatbestand und kein Verhalten -oder etwa Nicht ?
Das Antikorruptionsgremium fordert umfassendere Regeln für Interessenkonflikte von Abgeordneten und eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten.
zum Verständniss:Eine Aufarbeitung der Aserbaidschan-Affäre um den ehemaligen CSU-Politiker Eduard Lintner und die CDU-Abgeordnete Karin Strenz steht in Deutschland immer noch aus. Laut Tagesspiegel muss Strenz nun im Januar mit einer Rüge rechnen, weil sie gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen hat. Nach Informationen der Ostsee-Zeitung beschloss der Ältestenrat am Donnerstagnachmittag zudem, Frau Strenz zu einer Stellungnahme aufzufordern.

Eigentlich muss der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dem Europarat bis Ende des Jahres mitteilen, welche Konsequenzen der Bundestag aus dem Bericht zur Aserbeidschan-Korruptionsaffäre zieht.
Das ist bislang nicht passiert!
Es bleiben offene Fragen
Mit einer Rüge und einer Stellungnahme von Strenz ist es aber nicht getan. Dafür sind zu viele Fragen offen. Eine Feststellung, dass Frau Strenz gegen die Verhaltensregeln verstoßen habe, ist auch noch keine Aufklärung und keine Antwort auf den Untersuchungsbericht des Europarats. Deshalb ist es gut, wenn Frau Strenz sich nochmal erklären muss. Allerdings macht das nur Sinn, wenn der Ältestenrat dann auch nachhakt. Denn die bisherigen Erklärungen von Strenz waren lückenhaft. Einer mündlichen Befragung durch die Untersuchungskommission des Europarats hat sie sich verweigert. Deshalb gibt es weiter viele offene Fragen und Widersprüche:

Zur mangelnden Aufklärung durch Strenz siehe: Aserbaidschan-Affäre: Sonderermittler des Europarats belasten CDU-Abgeordnete schwer (April 2018)

Politische Reaktion notwendig

Die Aserbaidschan-Affäre erfordert außerdem eine politische Antwort. Der Bundestag muss endlich die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) umzusetzen. Das Antikorruptionsgremium fordert umfassendere Regeln für Interessenkonflikte von Abgeordneten und eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten. Obwohl Deutschland eigentlich bereits im Herbst über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten sollte, ist bisher nichts genaues über den Stand bekannt. Einigen konnten sich die Verhandler der Bundestagsfraktionen in den beteiligten Gremien offenbar noch nicht. Auch dies ist einem starken Parlament wie es der Bundestag sein möchte, nicht würdig.
Hintergrund

Frau Strenz hatte von dem Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner über die Firma Line-M Trade Geld angenommen. Diese Einkünfte hatte sie 2014/15 nicht fristgemäß gemeldet. Dadurch waren ihr Interessenkonflikt nicht sichtbar als sie 2015 als Wahlbeobachterin des Europarats in Aserbaidschan war. Als die Vorwürfe gegen sie kurz vor der Bundestagswahl 2017 bekannt wurden, behauptete Frau Strenz in einer Erklärung kurz vor der Wahl, dass sie „allen rechtlichen Transparenzanforderungen“ nachgekommen sei. Sie hat damit kurz vor der Wahl ihre Wählerinnen und Wähler getäuscht.

Die deutschen Fälle sind Teil eines größeren Skandals: Das autoritäre Regime in Aserbaidschan ist für seine Menschenrechtsverletzungen bekannt. Regimekritiker werden mundtot gemacht und eingesperrt, die Opposition behindert. Für solche Fälle ist eigentlich der Europarat zuständig: er soll über Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wachen (über die EU hinaus, er ist keine EU-Einrichtung). Im Fall Aserbaidschan fiel auf, wie kritische Berichte im Europarat ausgebremst wurden. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Informationen öffentlich, dass dahinter ein großes Lobbynetzwerk Aserbaidschans stand. Mit Geschenken und Geldzahlungen an Europarats-Abgeordnete und Diplomaten wollte sich das Regime eine weiße Weste erkaufen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden die…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warum werden die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) nicht umgesetzt und warum werden Abgeordnete quasi nie inhaftiert oder mit ihrem Privatbesitz haftbar zur Rechenschaft gezogen [#35274]
Datum
20. Dezember 2018 23:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) nicht umgesetzt und warum werden Abgeordnete quasi nie inhaftiert oder mit ihrem Privatbesitz haftbar zur Rechenschaft gezogen wenn sie Korrupt sind (das ist doch in Deutschland ein Straftatbestand und kein Verhalten -oder etwa Nicht ? Das Antikorruptionsgremium fordert umfassendere Regeln für Interessenkonflikte von Abgeordneten und eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten. zum Verständniss:Eine Aufarbeitung der Aserbaidschan-Affäre um den ehemaligen CSU-Politiker Eduard Lintner und die CDU-Abgeordnete Karin Strenz steht in Deutschland immer noch aus. Laut Tagesspiegel muss Strenz nun im Januar mit einer Rüge rechnen, weil sie gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen hat. Nach Informationen der Ostsee-Zeitung beschloss der Ältestenrat am Donnerstagnachmittag zudem, Frau Strenz zu einer Stellungnahme aufzufordern. Eigentlich muss der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dem Europarat bis Ende des Jahres mitteilen, welche Konsequenzen der Bundestag aus dem Bericht zur Aserbeidschan-Korruptionsaffäre zieht. Das ist bislang nicht passiert! Es bleiben offene Fragen Mit einer Rüge und einer Stellungnahme von Strenz ist es aber nicht getan. Dafür sind zu viele Fragen offen. Eine Feststellung, dass Frau Strenz gegen die Verhaltensregeln verstoßen habe, ist auch noch keine Aufklärung und keine Antwort auf den Untersuchungsbericht des Europarats. Deshalb ist es gut, wenn Frau Strenz sich nochmal erklären muss. Allerdings macht das nur Sinn, wenn der Ältestenrat dann auch nachhakt. Denn die bisherigen Erklärungen von Strenz waren lückenhaft. Einer mündlichen Befragung durch die Untersuchungskommission des Europarats hat sie sich verweigert. Deshalb gibt es weiter viele offene Fragen und Widersprüche: Zur mangelnden Aufklärung durch Strenz siehe: Aserbaidschan-Affäre: Sonderermittler des Europarats belasten CDU-Abgeordnete schwer (April 2018) Politische Reaktion notwendig Die Aserbaidschan-Affäre erfordert außerdem eine politische Antwort. Der Bundestag muss endlich die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) umzusetzen. Das Antikorruptionsgremium fordert umfassendere Regeln für Interessenkonflikte von Abgeordneten und eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten. Obwohl Deutschland eigentlich bereits im Herbst über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten sollte, ist bisher nichts genaues über den Stand bekannt. Einigen konnten sich die Verhandler der Bundestagsfraktionen in den beteiligten Gremien offenbar noch nicht. Auch dies ist einem starken Parlament wie es der Bundestag sein möchte, nicht würdig. Hintergrund Frau Strenz hatte von dem Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner über die Firma Line-M Trade Geld angenommen. Diese Einkünfte hatte sie 2014/15 nicht fristgemäß gemeldet. Dadurch waren ihr Interessenkonflikt nicht sichtbar als sie 2015 als Wahlbeobachterin des Europarats in Aserbaidschan war. Als die Vorwürfe gegen sie kurz vor der Bundestagswahl 2017 bekannt wurden, behauptete Frau Strenz in einer Erklärung kurz vor der Wahl, dass sie „allen rechtlichen Transparenzanforderungen“ nachgekommen sei. Sie hat damit kurz vor der Wahl ihre Wählerinnen und Wähler getäuscht. Die deutschen Fälle sind Teil eines größeren Skandals: Das autoritäre Regime in Aserbaidschan ist für seine Menschenrechtsverletzungen bekannt. Regimekritiker werden mundtot gemacht und eingesperrt, die Opposition behindert. Für solche Fälle ist eigentlich der Europarat zuständig: er soll über Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wachen (über die EU hinaus, er ist keine EU-Einrichtung). Im Fall Aserbaidschan fiel auf, wie kritische Berichte im Europarat ausgebremst wurden. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Informationen öffentlich, dass dahinter ein großes Lobbynetzwerk Aserbaidschans stand. Mit Geschenken und Geldzahlungen an Europarats-Abgeordnete und Diplomaten wollte sich das Regime eine weiße Weste erkaufen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Justiz
Ihre Nachricht vom 20. Dezenmber 2018 an das Bundensministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mit freundlic…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Nachricht vom 20. Dezenmber 2018 an das Bundensministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
4. Januar 2019 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Mit freundlichen Grüßen