Warum werden Werkstätten für behinderte Menschen nicht geschlissen

Ich würde gern wissen, warum alles geschlossen wird, nur die Werkstätten für behinderte Menschen nicht? Die Menschen, die dort arbeiten sind besonders gefährdet, sie haben oftmals Vorerkrankungen, sind für Krankheiten sehr anfällige und sind vor allem schutzbedürftig. An sie müsste man zuerst und nicht wie es jetzt aussieht zuletzt denken. Sie selbst sind nicht in der Lage, sich besonders zu schützen, dafür sind andere zuständig. Ich hoffe, auch hier wird bald gehandelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Claudia Feigel-Kipp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde g…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
Claudia Feigel-Kipp
Betreff
Warum werden Werkstätten für behinderte Menschen nicht geschlissen [#182704]
Datum
16. März 2020 09:23
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gern wissen, warum alles geschlossen wird, nur die Werkstätten für behinderte Menschen nicht? Die Menschen, die dort arbeiten sind besonders gefährdet, sie haben oftmals Vorerkrankungen, sind für Krankheiten sehr anfällige und sind vor allem schutzbedürftig. An sie müsste man zuerst und nicht wie es jetzt aussieht zuletzt denken. Sie selbst sind nicht in der Lage, sich besonders zu schützen, dafür sind andere zuständig. Ich hoffe, auch hier wird bald gehandelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Feigel-Kipp Anfragenr: 182704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182704 Postanschrift Claudia Feigel-Kipp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Feigel-Kipp
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Feigel-Kipp, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 16.03.2020 eingegangen. Bitte h…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: BIS/Warum werden Werkstätten für behinderte Menschen nicht geschlissen [#182704]
Datum
16. März 2020 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Feigel-Kipp, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 16.03.2020 eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anzahl eingehender Anfragen die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit entsprechend Nachricht. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen durch das Kommunikationscenter erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ihre Anfrage vom 16.03.2020 Sehr geehrte Frau Feigel-Kipp, ich beziehe mich auf Ihre unten stehende Anfrage vom …
Sehr geehrte Frau Feigel-Kipp, ich beziehe mich auf Ihre unten stehende Anfrage vom 16.03.2020. Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbereitung des Corona-Virus zu treffen, ist derzeit ein dynamischer Prozess, in dem fast täglich immer tiefergreifendere Einschränkungen vorgenommen werden. Bund, Länder und Kommunen treffen für Ihren Zuständigkeitsbereich die entsprechenden Entscheidungen. Für die Schließung von Werkstätten für behinderte Menschen ist nicht der Bund, sondern sind die jeweiligen Bundesländer zuständig, die teilweise schon Schließungen von Werkstätten zur Prävention vor Ansteckungen angeordnet haben. Sofern sich seit dem 16.03. 2020 bis heute Ihr Anliegen nicht bereits erledigt hat, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesregierung. Mit freundlichen Grüßen