Warum wird bei neuen Streifenwagen weiterhin auf Diesel gesetzt?

Ich beziehe mich auf https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22615179_Dieser-neue-Streifenwagen-freut-die-Bielefelder-Polizei.html

Warum wird bei einem Austausch der Streifenwagen nicht auf Plug-In Hybride gesetzt? Gerade wenn die Wagengröße in den Bereich SUV/Minivan geht müsste ein Plug-In doch helfen und die Polizei könnte mit gutem Beispiel bei Verkehrswende und CO2 Verringerung vorangehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warum wird bei neuen Streifenwagen weiterhin auf Diesel gesetzt? [#170483]
Datum
16. November 2019 15:39
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22615179_Dieser-neue-Streifenwagen-freut-die-Bielefelder-Polizei.html Warum wird bei einem Austausch der Streifenwagen nicht auf Plug-In Hybride gesetzt? Gerade wenn die Wagengröße in den Bereich SUV/Minivan geht müsste ein Plug-In doch helfen und die Polizei könnte mit gutem Beispiel bei Verkehrswende und CO2 Verringerung vorangehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Landesamt für Zentrale Polizeilich…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
AW: Warum wird bei neuen Streifenwagen weiterhin auf Diesel gesetzt? [#170483]
Datum
20. November 2019 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Bielefeld
Ihre Anfrage vom 16.11.2019 - fragdenstaat.de #170483 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie unser Ant…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.11.2019 - fragdenstaat.de #170483
Datum
21. November 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 16.11.2019. Mit freundlichen Grüßen