Was ist der "Eigene Wirkungskreis"?

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau

Sehr geehrte Damen und Herren,

Welche Bereiche umfasst der sogenannte "eigene Wirkungskreis" in der Passauer Informationsfreiheitssatzung?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Was ist der "Eigene Wirkungskreis"? [#25616]
Datum
8. Dezember 2017 12:25
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, Welche Bereiche umfasst der sogenannte "eigene Wirkungskreis" in der Passauer Informationsfreiheitssatzung? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Passau
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Abfrage. Leider gibt es für Ihre Anfrage wohl keine zufriedenste…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
WG: Was ist der "Eigene Wirkungskreis"? [#25616]
Datum
17. Dezember 2017 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Abfrage. Leider gibt es für Ihre Anfrage wohl keine zufriedenstellende Antwort. Zunächst einmal: Auch hier ist die Informationsfreiheitssatzung eigentlich gar nicht einschlägig. Die Satzung dient - ebenso wie sonstige Anspruchsgrundlagen auf Informationen - immer nur dazu, schon vorhandene Informationen weiterzuleiten bspw. klassischerweise Unterlagen zu einem bestimmten Vorgang. Informationsansprüche sind nicht einschlägig, wenn man die Information erst erarbeiten müsste. Ihre Frage nach dem eigenen Wirkungskreis dürfte ggf. Resultat meiner letzten Anfrage sein, wo ich darauf nebenher kurz hingewiesen hatte. Leider gibt es hierzu keine ganz klare Abgrenzung, sondern man muss im Einzelfall erst schauen, zu welchem Wirkungskreis eine Materie gehört oder nicht gehört. Vgl. für Definitionsversuche bspw .https://de.wikipedia.org/wiki/Eigener_Wirkungskreis, aber auch viele andere Internetquellen. Dass sich die Stadt wiederum eines sog. "unbestimmten Rechtsbegriffs" bedient, bei dem erst im Einzelfall geschaut werden muss, was dazu gehört und was nicht, ist nicht weiter ungewöhnlich. Wenn Sie aber konkrete Anfragen hätten, bemüht man sich ohnehin, die Infos weiterzuleiten. Im übertragenen Wirkungskreis ist es nicht ganz so einfach, aber grundsätzlich geht da auch vieles. Deshalb hatte ich bspw. ja auch die Anfrage zu den Demos gern beantwortet. Beste Grüße