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Was ist ein Email Provider

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Von Ihrer Behörde wird immer wieder folgender Textbaustein verwendet:

"Die Internetplattform fragdenstaat.de kann jedoch nicht als E-Mail Provider betrachtet werden, da ihre Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Deshalb ist die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gemäß § 41 VwVfG an den Antragsteller bei dem Versenden an eine „@fragdenstaat.de“-Adresse nicht sichergestellt."

Ich bitte um Zusendung der Definiton "E-Mail Provider" Ihres Hauses bzw. Benennung der rechtlichen Regelung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Juli 2016
  • Frist
    20. August 2016
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von Ihrer Behörd…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Was ist ein Email Provider [#17348]
Datum
19. Juli 2016 17:59
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von Ihrer Behörde wird immer wieder folgender Textbaustein verwendet: "Die Internetplattform fragdenstaat.de kann jedoch nicht als E-Mail Provider betrachtet werden, da ihre Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Deshalb ist die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gemäß § 41 VwVfG an den Antragsteller bei dem Versenden an eine <<E-Mail-Adresse>> nicht sichergestellt." Ich bitte um Zusendung der Definiton "E-Mail Provider" Ihres Hauses bzw. Benennung der rechtlichen Regelung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme u…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Was ist ein Email Provider [#17348]
Datum
26. Juli 2016 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst darf ich darauf hinweisen, dass wir bisher überhaupt keinen Kontakt …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Was ist ein Email Provider [#17348]
Datum
27. Juli 2016 18:31
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst darf ich darauf hinweisen, dass wir bisher überhaupt keinen Kontakt haben. Insofern ist der Bezug zu Ihren angeblichen früheren Schreiben falsch. Wenn es sich Ihrer Sichtweise nach nicht um eine Auskunft nach dem IFG handelt, stellt sich mir die Frage, wozu Sie dann noch eine Postanschrift benötigen. Generell darf ich darauf hinweisen, dass elektronische Auskünfte zulässig und rechtsgültig sind - und ich mache hierbei von meinem Wahlrecht Gebrauch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weitere…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: AW: Was ist ein Email Provider [#17348]
Datum
2. August 2016 15:22
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Informationsschreiben.pdf
112,4 KB
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Argumentation hinkt und offenbar legen Sie alles daran, meine Frage nich…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Was ist ein Email Provider [#17348]
Datum
2. August 2016 19:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Argumentation hinkt und offenbar legen Sie alles daran, meine Frage nicht zu beantworten. Die von Ihnen genannten Schreiben sind mir nicht bekannt in diesem Verfahren. Sie hatten bereits angekündigt, dass Sie eine Anfrage nach dem IFG gar nicht sehen. Es steht Ihnen deshalb frei, die Frage als Bürgeranfrage zu beantworten. Letztlich kommt es darauf an, was hinten herauskommt ... spricht: Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weitere…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Was ist ein Email Provider [#17348]
Datum
8. August 2016 14:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.