Was sind "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde"?

Antrag nach dem SächsTranspG

Guten Tag,

in Anfragen von Stadträten an die Verwaltung wird die Anfrage häufig mit Verweis auf § 28 Abs. 6 SächsGemO abgewiesen, und gesagt, die Anfrage sei nicht zulässig, weil sie sich nicht auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ich finde nun aber beispielsweise den Umgang des Ordnungsamtes mit E-Scootern oder die Zahl der für blinde Menschen nicht barrierefreien Ampeln sind durchaus einzelne Angelegenheiten der Gemeinde und wichtig, damit Stadträte sachgerechte Anträge ausarbeiten können. Solche Informationen werden aber den Stadträten vorenthalten.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokumente, Handlungsempfehlungen ... aus denen hervorgeht, was in Sachsen unter "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" zu verstehen ist.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsTranspG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <&…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
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Betreff
Was sind "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde"? [#276722]
Datum
19. April 2023 13:29
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> in Anfragen von Stadträten an die Verwaltung wird die Anfrage häufig mit Verweis auf § 28 Abs. 6 SächsGemO abgewiesen, und gesagt, die Anfrage sei nicht zulässig, weil sie sich nicht auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ich finde nun aber beispielsweise den Umgang des Ordnungsamtes mit E-Scootern oder die Zahl der für blinde Menschen nicht barrierefreien Ampeln sind durchaus einzelne Angelegenheiten der Gemeinde und wichtig, damit Stadträte sachgerechte Anträge ausarbeiten können. Solche Informationen werden aber den Stadträten vorenthalten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dokumente, Handlungsempfehlungen ... aus denen hervorgeht, was in Sachsen unter "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" zu verstehen ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276722/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesdirektion Sachsen
Antrag nach SächsTranspG "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" [#276722] - Eingangsbestätigung Sehr &…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Antrag nach SächsTranspG "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" [#276722] - Eingangsbestätigung
Datum
20. April 2023 17:02
Status
Warte auf Antwort
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12,4 KB
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2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Freundliche Grüße
Landesdirektion Sachsen
Anfrage nach SächsTranspG "Einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" [#276722] Sehr << Antragsteller:…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Anfrage nach SächsTranspG "Einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" [#276722]
Datum
28. April 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,4 KB
smime.p7s
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage bitten Sie die Landesdirektion Sachsen um Dokumente bzw. Handlungsanweisungen, aus denen hervorgeht, was im Freistaat Sachsen unter "einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde" zu verstehen ist. Bei der Formulierung "einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" als Tatbestandsvoraussetzung des § 28 Abs. 6 SächsGemO handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Als solcher unterliegt er der Auslegung am jeweils konkreten Sachverhalt. Rechtsprechung und juristische Kommentarliteratur haben hierfür bestimmte Kriterien entwickelt. Diese sind allgemein zugänglich. Dokumente bzw. Informationen im Sinne von § 1 in Verbindung mit §§ 3 und 8 Sächsisches Transparenzgesetz (z. B. Erlasse, Dienstanweisungen etc.), die diesen unbestimmten Rechtsbegriff definieren, existieren dagegen nicht. Die öffentliche Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen (www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/<http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/>) enthält zahlreiche Urteile in Volltext zu dieser Angelegenheit. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach SächsTranspG "Einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" [#276722] Guten Tag << Antra…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG "Einzelne Angelegenheiten der Gemeinde" [#276722]
Datum
28. April 2023 13:35
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Auskünfte. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276722/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>