Was weiß der Finanzminister über den Informationsaustausch zwischen Hauptzollämtern und Banken?

dem Finanzministerium in Hannover liegen anscheinend Informationen dazu vor, wie die Zusammenarbeit zwischen Hauptzollämtern und Banken (hier speziell Sparkassen) aussieht.
"Mit der Antwort des zuständigen Hauptzollamts Braunschweig vom 31.07.2023 auf ihre Anfrage zu "Verfahren GKV" vom 19.07.2023 wurde auf die rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen", wurde dem Verfasser mitgeteilt. Auf welcher Erkenntnis beruht diese Information, die dem Ministerium eigentlich gar nicht bekannt sein dürfte. Denn bei dem Inhalt dieses Schriftwechsel waren lediglich zwei Personen (eine Behörde und ein Bürger) beteiligt. Ist der Finanzminister also stärker eingebunden in diese teils (rechtswidrige(?)) Praxis? Welche Unterlagen liegen dazu vor?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Ben Reimers
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem Finanzministerium in Hannover liege…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
Ben Reimers
Betreff
Was weiß der Finanzminister über den Informationsaustausch zwischen Hauptzollämtern und Banken? [#286292]
Datum
16. August 2023 18:01
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem Finanzministerium in Hannover liegen anscheinend Informationen dazu vor, wie die Zusammenarbeit zwischen Hauptzollämtern und Banken (hier speziell Sparkassen) aussieht. "Mit der Antwort des zuständigen Hauptzollamts Braunschweig vom 31.07.2023 auf ihre Anfrage zu "Verfahren GKV" vom 19.07.2023 wurde auf die rechtlichen Voraussetzungen hingewiesen", wurde dem Verfasser mitgeteilt. Auf welcher Erkenntnis beruht diese Information, die dem Ministerium eigentlich gar nicht bekannt sein dürfte. Denn bei dem Inhalt dieses Schriftwechsel waren lediglich zwei Personen (eine Behörde und ein Bürger) beteiligt. Ist der Finanzminister also stärker eingebunden in diese teils (rechtswidrige(?)) Praxis? Welche Unterlagen liegen dazu vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers Anfragenr: 286292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286292/
Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers

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Niedersächsisches Finanzministerium
Sehr geehrter Herr Reimers, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass auf Basis der v…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
AW: Was weiß der Finanzminister über den Informationsaustausch zwischen Hauptzollämtern und Banken? [#286292]
Datum
17. August 2023 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reimers, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsgrundlage keine Akteneinsicht gewährt werden kann. Dennoch kann ich Ihre unten genannte Frage beantworten: "Auf welcher Erkenntnis beruht diese Information, die dem Ministerium eigentlich gar nicht bekannt sein dürfte." Diese "Erkenntnis" beruht auf einer einfachen Internetrecherche, da Sie selbst Ihren Schriftwechsel mit dem Hauptzollamt online gestellt haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-gkv/ Mit freundlichen Grüßen