Was wissen Sie über den Zustand der Trinkwasserleitung in der JVA Bernau?

Da das Gebäude in ca. 1920 erbaut wurde, gehe ich davon aus, dass es zwischenzeitlich eine Strangsanierung gegeben hat. Wann war das? Falls nicht, was wissen Sie über die Qualität der Trinkwasserleitungen? Sind diese noch aus Blei? Mich interessiert das, weil ich mich seit 5 Jahren intensiv mit der Trinkwasserverordnung und deren gesetzlichen Lücken befasse. Gibt es Dokumente, die darüber Auskunft geben?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
Andrea Schmitt
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da das Gebäude in ca. 1920 erbaut …
An Justizvollzugsanstalt Bernau Details
Von
Andrea Schmitt
Betreff
Was wissen Sie über den Zustand der Trinkwasserleitung in der JVA Bernau? [#300474]
Datum
21. Februar 2024 21:03
An
Justizvollzugsanstalt Bernau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da das Gebäude in ca. 1920 erbaut wurde, gehe ich davon aus, dass es zwischenzeitlich eine Strangsanierung gegeben hat. Wann war das? Falls nicht, was wissen Sie über die Qualität der Trinkwasserleitungen? Sind diese noch aus Blei? Mich interessiert das, weil ich mich seit 5 Jahren intensiv mit der Trinkwasserverordnung und deren gesetzlichen Lücken befasse. Gibt es Dokumente, die darüber Auskunft geben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Schmitt Anfragenr: 300474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300474/ Postanschrift Andrea Schmitt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Schmitt

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!