Was zahlen - durchschnittlich - Bundesbürger für Behörden incl. Nebenkosten

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Ich würde gern wissen, was pro Kopf Bevölkerung für Kosten anfallen, um Sozialämter mit Personalkosten, Mieten usw. zu betreiben und Jobcenter und Kindergeldkassen, Verwaltungen von Sachleistungen, Kommunen und nachgeordnete Organe, wie Sozialgerichte/Verwaltungsgerichte, die solche Streitigkeiten um SGG schlichten müssen. Mir sind Zahlen bekannt von 2500 € pro Kopf pro Monat, ein Bundestagsabgeorndeter sagte, die Kosten seien wohl sogar höher, aber aufgrund geteilter Zuständigkeiten schwer nachzuvollziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2013
  • Frist
    28. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gern w…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Was zahlen - durchschnittlich - Bundesbürger für Behörden incl. Nebenkosten
Datum
23. August 2013 20:49
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gern wissen, was pro Kopf Bevölkerung für Kosten anfallen, um Sozialämter mit Personalkosten, Mieten usw. zu betreiben und Jobcenter und Kindergeldkassen, Verwaltungen von Sachleistungen, Kommunen und nachgeordnete Organe, wie Sozialgerichte/Verwaltungsgerichte, die solche Streitigkeiten um SGG schlichten müssen. Mir sind Zahlen bekannt von 2500 € pro Kopf pro Monat, ein Bundestagsabgeorndeter sagte, die Kosten seien wohl sogar höher, aber aufgrund geteilter Zuständigkeiten schwer nachzuvollziehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Was zahlen - durchschnittlich - Bundesbür…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
AW: Was zahlen - durchschnittlich - Bundesbürger für Behörden incl. Nebenkosten
Datum
7. Oktober 2013 10:29
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Was zahlen - durchschnittlich - Bundesbürger für Behörden incl. Nebenkosten" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte leiten Sie meine Anfrage an eine andere Behörde weiter - z.B. den Finanzminister - falls ich die Anfrage an die falsche Behörde gestellt habe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in