Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 11.07.2023 bezüglich Wasserknappheit/Wassermangel und damit verbundenen Maßnahmen zur Wassereinsparung und/oder Rationierung
Sehr geehrte Frau Pflaum,
mit Ihrer Anfrage vom 11.07.2023 haben Sie über die Plattform "FragDenStaat" um Auskunft über folgende Punkte gebeten:
- Namen sämtlicher Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming, in denen es in den letzten 5 Jahren zu Wasserknappheit/Wassermangel gekommen ist
- Namen sämtlicher Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming, in denen in den letzten 5 Jahren Maßnahmen zur Wassereinsparung und/oder Rationierung ergriffen wurden
- Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen, die der Landkreis Teltow-Fläming in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, ggf. unter Angabe wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden
- Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Teltow-Fläming, ggf. unter Angabe wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Informationszugang zu den o. g. Informationen hinsichtlich Wasserknappheit/Wassermangel und damit verbundenen Maßnahmen zur Wassereinsparung und/oder Rationierung im Landkreis Teltow-Fläming.
Ihre Anfrage betrifft den Zugang zu Umweltinformationen i. S. d. Umweltinformationsgesetzes (UIG). Gemäß § 1 Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Sie werden auf Antrag zugänglich gemacht (§ 4 Abs. 1 UIG).
Nach § 2 BbgUIG sind Behörden, so auch der Landkreis Teltow-Fläming, informationspflichtige Stellen im Sinne des UIG und demnach, soweit sie über die beantragte Information verfügen, informationspflichtig.
Der beantragte Informationszugang erfolgt hiermit gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 UIG durch schriftliche Auskunftserteilung.
Die Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass weder der Unteren Wasserbehörde noch dem Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming Informationen zu Wasserknappheit/Wassermangel und damit verbundenen Maßnahmen zur Wassereinsparung und/oder Rationierung bekannt sind. Daher können die von Ihnen angefragten Auflistungen nicht übergeben werden.
Aus dem Arbeitsumfeld der Trinkwasserkontrollen liegen dem Gesundheitsamt, SG Hygiene und Umweltmedizin keine Daten bzw. Informationen zur Wassereinsparung und/oder Rationierung vor. Seitens der Unteren Wasserbehörde wurden keine Maßnahmen zur Wassereinsparung und/oder Rationierung gegenüber Bürger*innen, Unternehmen/Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Teltow-Fläming ausgesprochen bzw. verhängt. Insbesondere wurden keine diesbezüglichen Allgemeinverfügungen erlassen.
Zuständig für die zentrale Wasserversorgung im Landkreis Teltow-Fläming sind die jeweiligen Städte und Gemeinden bzw. die hierzu beauftragten Zweckverbände, Eigenbetriebe und Unternehmen. Diese verfügen je Wasserwerk über Wasserrechte zur Grundwasserentnahme und bewegen sich bei der Aufbereitung des Grundwassers zu Trinkwasser im Rahmen des Umfangs der erlaubten Gewässerbenutzung. Sie entscheiden auch darüber, ob Begrenzungen des Wasserverbrauchs notwendig sind. Dies kann der Fall sein, wenn die zentrale Wasserversorgung nicht oder zu Spitzenzeiten, auch unter Ausnutzung sämtlicher technischer Voraussetzungen, nicht mehr abgesichert werden kann. In diesen Fällen können die Benutzungsrechte der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nach den entsprechenden Wasserversorgungssatzungen begrenzt werden.
Eine abschließende Auskunft darüber, ob und welche Wassersparmaßnahmen angeordnet wurden, können demzufolge nur die jeweiligen Städte und Gemeinden bzw. die hierzu beauftragten Zweckverbände, Eigenbetriebe und Unternehmen geben. Eine Übersicht hierzu finden Sie unter folgenden Link:
https://www.teltow-flaeming.de/wasser-und-abwasser
Entsprechende Maßnahmen aus den einzelnen Städten und Gemeinden sind der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Teltow-Fläming bisher jedoch nicht bekannt.
Hinweise
Da Sie in Ihrer Anfrage vom 11.07.2023 um eine Antwort per E-Mail gebeten haben, ergeht die Entscheidung über das UIG-Verfahren hiermit formlos. Sofern Sie die Zustellung eines, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides wünschen oder Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist, bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung.
Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen