Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Berlin Steglitz-Zehlendorf

War der Bezirk in den letzten 5 Jahren von Wasserknappheit/Wassermangel betroffen?
Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen die, der Bezirk in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, auf. Falls es Wassersparmaßnahmen für Bürger*innen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden.
Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe in dem Bezirk auf. Falls es Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Liza Pflaum
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: War de…
An BVV Berlin Steglitz-Zehlendorf Details
Von
Liza Pflaum
Betreff
Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Berlin Steglitz-Zehlendorf [#283759]
Datum
12. Juli 2023 13:39
An
BVV Berlin Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
War der Bezirk in den letzten 5 Jahren von Wasserknappheit/Wassermangel betroffen? Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen die, der Bezirk in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, auf. Falls es Wassersparmaßnahmen für Bürger*innen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden. Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe in dem Bezirk auf. Falls es Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Liza Pflaum Anfragenr: 283759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283759/ Postanschrift Liza Pflaum << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Liza Pflaum

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BVV Berlin Steglitz-Zehlendorf
Sehr geehrte Frau Pflaum, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom gestrigen Tag. Für Ihr Anliegen ist das …
Von
BVV Berlin Steglitz-Zehlendorf
Betreff
AW: Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Berlin Steglitz-Zehlendorf [#283759]
Datum
13. Juli 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pflaum, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom gestrigen Tag. Für Ihr Anliegen ist das Büro der Bezirksverordnetenversammlung jedoch nicht zuständig. Ich würde Sie daher darum bitten, Ihre Anfrage direkt an das Bezirksamt bzw. die Bezirksbürgermeisterin unter folgender Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen