Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Ihrer Stadt

War Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren von Wasserknappheit/Wassermangel betroffen?
Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen die, Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, auf. Falls es Wassersparmaßnahmen für Bürger*innen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden.
Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe ihrer Stadt auf. Falls es Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Liza Pflaum
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: War Ihre Stadt in den letzten 5 Ja…
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
Liza Pflaum
Betreff
Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Ihrer Stadt [#283752]
Datum
12. Juli 2023 13:29
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
War Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren von Wasserknappheit/Wassermangel betroffen? Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen die, Ihre Stadt in den letzten 5 Jahren für Bürger*innen verhängt hat, auf. Falls es Wassersparmaßnahmen für Bürger*innen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie verhängt wurden. Bitte listen Sie mir alle Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen/Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe ihrer Stadt auf. Falls es Wassersparmaßnahmen und/oder Rationierungen für Unternehmen gab, geben Sie bitte an, wie oft und in welchem Zeitraum sie auferlegt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Liza Pflaum Anfragenr: 283752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283752/ Postanschrift Liza Pflaum << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Liza Pflaum

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Amt für Umweltschutz Stuttgart
Anfragenr: 283752 - Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Stuttgart Guten Tag Frau Pflaum, wir haben Ihren …
Von
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Betreff
Anfragenr: 283752 - Wasserknappheit und Wassersparmaßnahmen in Stuttgart
Datum
21. Juli 2023 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Pflaum, wir haben Ihren Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen gem. §§ 24, 25 UVwG am 12.07.2023 per E-Mail erhalten. Wir antworten Ihnen, wie gewünscht, per E-Mail. Aktuell wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart vom 20.07.2023 eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht, mit der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet - mit wenigen Ausnahmen - untersagt werden. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.07.2023 in Kraft und ist bis 31.08.2023 befristet. Sie ist auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart unter "amtliche Bekanntmachungen" zu finden https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/ Gleichlautende Verbote oder Verbote/Beschränkungen des Trinkwasserverbrauchs wurden in den letzten 5 Jahren für das Stadtgebiet Stuttgart nicht ausgesprochen. Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Anfrage. Freundliche Grüße