Wasserkraft in Deutschland

Informationen darüber, was in Bezug auf den Ausbau der Stromerzeugung durch Wasserkraft konkret geplant bzw. getan wird.
Ganz konkret: wann endlich wird es Turbinen in der Staustufe der Elbe in Geesthacht (Nähe Hamburg) geben.
Welche Vorgaben/Anreize werden dem Bundesland SH gemacht, das Vorhaben voranzutreiben?
Die Rahmenbedingungen in Geesthacht sind günstig:
es gibt dort verlässlich Wasserkraft und eine Anbindung an Stromleitungen durch das abgeschaltete Atomkraftwerk Krümmel.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
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Rüdiger Freygang
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüber, was in Bezug a…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rüdiger Freygang
Betreff
Wasserkraft in Deutschland [#279023]
Datum
16. Mai 2023 10:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, was in Bezug auf den Ausbau der Stromerzeugung durch Wasserkraft konkret geplant bzw. getan wird. Ganz konkret: wann endlich wird es Turbinen in der Staustufe der Elbe in Geesthacht (Nähe Hamburg) geben. Welche Vorgaben/Anreize werden dem Bundesland SH gemacht, das Vorhaben voranzutreiben? Die Rahmenbedingungen in Geesthacht sind günstig: es gibt dort verlässlich Wasserkraft und eine Anbindung an Stromleitungen durch das abgeschaltete Atomkraftwerk Krümmel.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Freygang Anfragenr: 279023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279023/ Postanschrift Rüdiger Freygang << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Freygang
Rüdiger Freygang
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraft in Deutschland“ vom 16.05.2023 (#279023) wurde von Ihn…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rüdiger Freygang
Betreff
AW: Wasserkraft in Deutschland [#279023]
Datum
20. Juni 2023 08:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraft in Deutschland“ vom 16.05.2023 (#279023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Freygang
Rüdiger Freygang
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraft in Deutschland“ vom 16.05.2023 (#279023) wurde von Ihn…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Rüdiger Freygang
Betreff
AW: Wasserkraft in Deutschland [#279023]
Datum
20. Juni 2023 08:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraft in Deutschland“ vom 16.05.2023 (#279023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Freygang
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Freygang, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Umweltinformation…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Wasserkraft in Deutschland
Datum
27. Juni 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Freygang, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG), nach Planungen und Anreizen für die Wasserkraftnutzung an der Elbe bei Geesthacht. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Aktuell erwarten wir noch einen Zuarbeit eines weiteren Bundesministerium. Sobald wir alle Informationen zusammengetragen haben, werden wir ihnen eine Antwort zukommen lassen. Dies wird jedoch noch ca. 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Sollten Sie jedoch eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 3 Absatz 1 UIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Freygang, wir haben uns nun mit dem ebenfalls betroffenen BMUV und BMVBS abgestimmt und können…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Wasserkraft in Deutschland
Datum
30. Juni 2023 19:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Freygang, wir haben uns nun mit dem ebenfalls betroffenen BMUV und BMVBS abgestimmt und können Ihnen Folgendes zu Ihrer Anfrage sagen. Die Wasserkraftnutzung wird in Deutschland durch eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Wasserkraft gemäß § 40 EEG gefördert. Die Bundesregierung sieht dabei nur noch verhaltene zusätzliche Potenziale im Bereich der Wasserkraftnutzung in Deutschland, die insbesondere durch die Modernisierung bestehender Anlagen und den vereinzelten Neubau an bereits bestehenden Querbauwerken realisiert werden könnten. In Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen sind die Anforderungen der §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz zu den Fragen des Mindestwasserabflusses, der Durchgängigkeit und des Schutzes von Fischpopulationen zu berücksichtigen. So ist das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers oder das Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer nur zulässig, wenn die zum Schutz der Gewässerökologie erforderliche Abflussmenge erhalten bleibt. Auch darf die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Stauanlagen nur zugelassen werden, wenn die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird. Und schließlich darf die Wasserkraftnutzung nur zugelassen werden, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Der Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen und die Verfahren für die Zulassung von Wasserkraftanlagen werden in Deutschland in der Regel durch Wasserkraftanlagenbetreiber umgesetzt, die den Unternehmen des Energiesektors angehören oder als private Investoren auftreten. Die Realisierung einer Maßnahme in Zuständigkeit eines Wasserkraftanlagenbetreibers als Träger des Vorhabens setzt die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens voraus, in dessen Ergebnis das Optionsrecht zur Wasserkraftnutzung auf diesen übertragen wird. Der Bundesregierung sind weder solche Vorhaben noch konkrete Anträge auf Zulassung einer Wasserkraftanlage an der bestehenden Staustufe in Geesthacht bekannt. Mit freundlichen Grüßen