Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis

Bezüglich Baugenehmigung etwa aus 1995/96, WR-Erlaubnis um etwa 2016 und anderer weiterer Erlaubnisse/Genehmigungen für die Wiedererrichtung der Stauanlage und Wiederherstellung des Mühlgrabens (= ephemeres Amphibienbiotop):
1. Welche wasserrechtlichen Tatbestände nach § 9 (1) WHG enthalten sie?
2. Welche Schutzauflagen/Ausgleichsmaßnahmen enthalten sie?
3. Welche Genehmigungen/Erlaubnisse sind unangefochten rechtskräftig, welche klageanhängig?
4. Besteht eine derzeit rechtswirksame Stilllegungsverfügung?
5. Erfolgt eine Nutzung der klageanhängigen (= nicht rechtskräftigen) Erlaubnisse, bzw. wie wird sie unterbunden ?
6. Welche Rechtswirkung hat die etwa um 2015 vom VG-Chemnitz getroffenen Obiter Dictum - Feststellung dass kein Altrecht bestünde (bzw. dessen Zuerkennung - mangels vorliegen obligatorischer Voraussetzungen - rechtsfehlerhaft war?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich …
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149793]
Datum
10. Juni 2019 06:24
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich Baugenehmigung etwa aus 1995/96, WR-Erlaubnis um etwa 2016 und anderer weiterer Erlaubnisse/Genehmigungen für die Wiedererrichtung der Stauanlage und Wiederherstellung des Mühlgrabens (= ephemeres Amphibienbiotop): 1. Welche wasserrechtlichen Tatbestände nach § 9 (1) WHG enthalten sie? 2. Welche Schutzauflagen/Ausgleichsmaßnahmen enthalten sie? 3. Welche Genehmigungen/Erlaubnisse sind unangefochten rechtskräftig, welche klageanhängig? 4. Besteht eine derzeit rechtswirksame Stilllegungsverfügung? 5. Erfolgt eine Nutzung der klageanhängigen (= nicht rechtskräftigen) Erlaubnisse, bzw. wie wird sie unterbunden ? 6. Welche Rechtswirkung hat die etwa um 2015 vom VG-Chemnitz getroffenen Obiter Dictum - Feststellung dass kein Altrecht bestünde (bzw. dessen Zuerkennung - mangels vorliegen obligatorischer Voraussetzungen - rechtsfehlerhaft war?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch …
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149793]
Datum
13. Juli 2019 14:18
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis“ vom 10.06.2019 (#149793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Kann ich bitte noch eine korrekte Antwort erwarten, oder die UIG zur Auskunftsklage freigeben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 149793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis [#149793]
Datum
15. Juli 2019 07:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben ihre Nachricht erhalten und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen