Wasserleitungen aus Blei

1. Befinden sich in Ihrem Landkreis noch Gebäude mit Wasserleitungen aus Blei?

Wenn ja:
2. Befinden sich in Ihrem Landkreis Mietwohnungen mit Wasserleitungen aus Blei?

3. Befinden sich in Ihrem Landkreis Eigentumswohnungen mit Wasserleitungen aus Blei?

4. Befinden sich in Ihrem Landkreis Geschäftsgebäude mit Wasserleitungen aus Blei?

5. Befinden sich in Ihrem Landkreis Gebäude der Kreisverwaltung mit Wasserleitungen aus Blei?

6. Befinden sich in Ihrem Landkreis Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei?

7. Befinden sich in Ihrem Landkreis Kindertagesstätten mit Wasserleitungen aus Blei?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Befinden sich …
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserleitungen aus Blei [#181507]
Datum
27. Februar 2020 16:32
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Befinden sich in Ihrem Landkreis noch Gebäude mit Wasserleitungen aus Blei? Wenn ja: 2. Befinden sich in Ihrem Landkreis Mietwohnungen mit Wasserleitungen aus Blei? 3. Befinden sich in Ihrem Landkreis Eigentumswohnungen mit Wasserleitungen aus Blei? 4. Befinden sich in Ihrem Landkreis Geschäftsgebäude mit Wasserleitungen aus Blei? 5. Befinden sich in Ihrem Landkreis Gebäude der Kreisverwaltung mit Wasserleitungen aus Blei? 6. Befinden sich in Ihrem Landkreis Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei? 7. Befinden sich in Ihrem Landkreis Kindertagesstätten mit Wasserleitungen aus Blei?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181507
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Eingangsbestätigung erteilt! Eingangsbestätigung erteilt!
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Eingangsbestätigung erteilt!
Datum
27. Februar 2020 17:46
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung erteilt!
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit: Uns als Kreisverwaltung liegen für die Fr…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
WG: Wasserleitungen aus Blei [#181507]
Datum
18. März 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit: Uns als Kreisverwaltung liegen für die Fragen Nr. 2-4 und 6-7 keine Infos vor. Zur Nr. 5 wird noch hausintern recherchiert. Im Übrigen könnten Informationen über bleihaltige Wasserleitungen die jeweiligen Eigentümer der Gebäude bzw. Eigentumswohnungen haben. Beispielweise sind größtenteils die Verbandsgemeinden bzw. Städte die Eigentümer der Grundschulen. Bei den Kitas sind es neben den Ortsgemeinden bzw. Städten auch frei Träger z.B. die ev. oder kath. Kirche. Sobald das Ergebnis zu Nr. 5 vorliegt, werden wir uns erneut bei Ihnen melden. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Frage-Nr. 5 meiner LTranspG-Anfrage „Wasserleitungen aus Blei“ vom 27.02.2020 (#1815…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wasserleitungen aus Blei [#181507]
Datum
31. März 2020 02:07
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Frage-Nr. 5 meiner LTranspG-Anfrage „Wasserleitungen aus Blei“ vom 27.02.2020 (#181507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181507

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Abschluss der Recherche teilen wir Ihnen heute mit, dass wir keine Unterlagen d…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
WG: Wasserleitungen aus Blei [#181507]
Datum
7. April 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Abschluss der Recherche teilen wir Ihnen heute mit, dass wir keine Unterlagen dazu haben, ob in kreiseigenen Gebäuden Wasserleitungen aus Blei existieren. Gruß